Flughafen Frankfurt-Hahn: Ministerium stellt Strafanzeige
Vorwurf wegen gefälschter Bankbestätigungen
Koblenz. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist in elektronischer Form eine Strafanzeige des Ministeriums des Innern und für Sport im Zusammenhang mit dem Verkauf des Geschäftsanteils des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) eingegangen. Sie richtet sich gegen die Verantwortlichen des Käufers, einer Gesellschaft mit Sitz in Shanghai, insbesondere wegen des Vorwurfs gefälschte Bankbestätigungen vorgelegt zu haben.
Das anzeigende Ministerium hat angekündigt, die Strafanzeige auch in schriftlicher Form einzureichen.
Die Generalstaatsanwaltschaft wird die Unterlagen darauf prüfen, welche Staatsanwaltschaft in ihrem Bezirk (Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Trier) sie mit der Führung des Verfahrens beauftragt. Hierzu ist sie nach § 145 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) befugt. Sofern die Beurteilung wirtschaftsstrafrechtlicher Zusammenhänge eine maßgebliche Rolle spielt, wird sie das Verfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz zu weiteren Bearbeitung vorlegen. Pressemeldung
Generalstaatsanwaltschaft
Koblenz
