Politik | 16.03.2021

FDP fordert Klarheit über Planungen Konzentrationszone Windräder

Wachtberger Kulturlandschaft darf keine Produktionsfläche für Windkraft werden

Gemeinde Wachtberg. Im Januar hat der Bürgermeister eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen, mit der die Planung einer sogenannten Konzentrationszone für Windräder in der Gemeinde wieder aufgenommen wird. Der Anlass ist die Absicht der Bundesregierung, den Abstand von Windrädern zu Wohnbauten bundeseinheitlich auf 1000 Meter festzulegen. In NRW gelten bisher im Prinzip 1500 Meter. Im Bereich zwischen Arzdorf, Adendorf und Fritzdorf sind in Erwartung dieser Änderungen Landwirte von potentiellen Errichtern von Windrädern auf die Verpachtung von Flächen angesprochen worden. Die Gemeinde hielt die sofortige Aufnahme der gemeindlichen Planung für notwendig, um Bedingungen für Windräder festlegen zu können.

Der Soforteinstieg in die gemeindliche Planung erscheint der FDP Wachtberg in der gegebenen unklaren rechtlichen Lage weit weniger zwingend als dargestellt. Es sollte vermieden werden, dass sich der Weg für Windkrafterrichter dadurch verkürzt, dass die Gemeinde alle vorgeschriebenen Prüfschritte vorab erledigt. Im schlechtesten Fall könnte die Planung als Werbung in Richtung Windkraftinvestoren wirken.

Es muss auch vermieden werden, dass die Gemeinde Kosten für vorgeschriebene Fachplanungen trägt, die sonst potentielle Investoren selbst bezahlen würden. Die FDP wird also im Gemeinderat klären, warum die Verwaltung die Dringlichkeitsentscheidung für nötig hielt. Die FDP muss in Ruhe bewerten, ob die Konzentrationszone Vorteile hat. Windräder sind sowieso planungsrechtlich privilegiert. Regierungswille ist die Abwehr von Widerstand dagegen. Jedwede ‚Verhinderungsplanung‘ durch Festlegung enger technischer Grenzen z.B. bei der Höhe dürfte juristisch unwirksam sein, auch in der Konzentrationszone. Vor allem gilt es, die Beeinträchtigungen zu bewerten, die potentiellen direkten Nachbarn von Windrädern und den Wachtbergern insgesamt zugemutet würden. Der drohende Eingriff in die Kulturlandschaft wird von vielen Menschen als Minderung von Lebensqualität empfunden. Das Bundesnaturschutzgesetz nennt zwar selber als eines der Gesetzesziele die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie den Erholungswert von Landschaft – das zählt aber im konkreten Interessenkonflikt nur begrenzt, wie sich andernorts zeigt.

Der Gemeinderat muss sich entscheiden, für welche Interessen er sich einsetzen will. Die Abwägung hängt auch davon ab, für wie zwingend man Ziele und Erfolgsaussichten der Energiewende der Bundesregierung hält. Windkraft hat heute einen Anteil von ca. 27 Prozent an der deutschen Stromerzeugung und von ca. fünf Prozent am Endenergieverbrauch. Da kann nun jeder weitere Ausbau – auch in einer Schwachwindzone wie Wachtberg – als umso wichtiger erscheinen oder umgekehrt als wenig zielführend – je nach Sichtweise.

Für die FDP ist jedenfalls eine ‚Energielandschaft Wachtberg‘ kein sinnvolles Ziel. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Friedrich Oettler ist sich mit Dieter Klocke vom Bürgerverein Arzdorf einig: „In einer Schwachwindregion wie Wachtberg sollte vermieden werden, mit einer fertigen Konzentrationsfläche Windparkinvestoren einzuladen. Die Gemeinde sollte besser eigene Gebäude mit Photovoltaikanlagen, Geothermie oder Kraft-Wärme-Kopplung ausrüsten, statt Windgutachten zu bezahlen. Dafür setzen wir uns entschieden ein.“

Pressemitteilung der

FDP Wachtberg

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