OB Busch verstorben
Wahl des Ortsbürgermeisters
Wahltag am 23. September
Nickenich. Gemäß § 60 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) setzt die Aufsichtsbehörde für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters den Wahltag und den Tag einer etwa notwendig werdenden Stichwahl fest. Der Wahltag und der Tag der Stichwahl müssen jeweils ein Sonntag sein. Auf Vorschlag des Ortsgemeinderates hat die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz den Wahltag auf den 23. September festgelegt und den Termin für eine etwaige Stichwahl auf den 30. September festgesetzt.
Pressemitteilung
der Ortsgemeinde Nickenich
