Wahlwerbung in der Ortsgemeinde Kettig
Kettig. Im Jahr 2014 wurde in interfraktionellen Gesprächen mit Ortsbürgermeister Peter Moskopp sowie den vertretenen Ratsfraktionen eine gemeinsame Vorgehensweise für die Plakatierung/Wahlwerbung der anstehenden Kommunalwahlen 2014 festgelegt. Zu dieser Vorgehensweise wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung ein „Brief aus dem Rathaus“ verfasst veröffentlicht. Diese vereinbarte Vorgehensweise wurde für alle folgenden Wahlen beibehalten und zuletzt im Januar 2024 nochmals allen Fraktionen für die bevorstehenden Wahlen am 9. Juni mitgeteilt. Diese Vereinbarung wurde nicht ohne Grund getroffen. Es sollte eine sinnlose und wilde Plakatierung vermieden werden, um das Ortsbild durch die Wahlkampfwerbung mit Hängeplakaten und Wahlbannern etc. so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Damit sollte ein Zeichen gesetzt werden mit Blick auf die Nachhaltigkeit, auch im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger. Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, zwei Holzanschlagtafeln anzuschaffen und diese an den Ortsein-/ und -ausgängen von Kettig für eine Plakatierung zu errichten. Die Ratsfraktionen der CDU, SPD, FDP und der FWG stimmten dieser Vorgehensweise zu und erklärten sich bereit, ausschließlich diese beiden Tafeln für ihre Wahlwerbung zu nutzen. Wahlwerbung auf Plakaten ist in einer freiheitlich-parlamentarischen Demokratie notwendig, damit sich die Wählerinnen und Wähler ein Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten sowie den zur Wahl stehenden Parteien und ihren Programmen machen können.
Pressemitteilung CDU Kettig