Politik | 04.05.2017

Sozialwahl der Deutschen Rentenversicherung Bund

Wichtig auch für den Landkreis

Ehrenamtliche Versichertenberater werden bestimmt

Neuwied. Seit elf Jahren ist Karl-Heinz Maxein Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung Bund. Als einer von rund 2.600 Ehrenamtlern beantwortet er den Versicherten alle Fragen rund um die Rentenversicherung. Er kümmert sich um die Anliegen der Versicherten, nimmt Anträge auf und lässt auf Wunsch beim zuständigen Rentenversicherungsträger den gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. Die Versichertenberater werden immer in der Folge der Sozialwahl, also erneut in diesem Jahr, durch die Vertreterversammlung gewählt. Die Sozialwahl ist somit entscheidend für den Service im Landkreis Neuwied.

Über Geschicke mit entscheiden

Jährlich nehmen die Versichertenberater rund 180.000 Anträge auf Klärung des persönlichen Versicherungskontos auf. Sie führen insgesamt rund eine Million Beratungen durch. Diese Serviceleistungen sind für die Versicherten und Rentner kostenfrei. Als Teil der Selbstverwaltung arbeiten die Versichertenberaterinnen und -berater unentgeltlich. Sie werden von der Vertreterversammlung ihres Rentenversicherungsträgers für dieses Ehrenamt gewählt. „Die Vertreterversammlung wird in Kürze bei der Sozialwahl 2017 neu gewählt. Ich hoffe, dass möglichst viele Menschen im Landkreis Neuwied wählen und somit über die Geschicke mit entscheiden“, betont Maxein.

Drittgrößte Wahl in Deutschland

Mehr als 51 Millionen Versicherte bestimmen bei der Sozialwahl darüber, wer bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und bei den Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in den jeweiligen Parlamenten sitzt und dort die wichtigen Entscheidungen trifft. Denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Das heißt, Versicherte und Arbeitgeber haben ihre eigenen Parlamente. Diese wählen den ehrenamtlichen Vorstand, beschließen den Haushalt und erfüllen wichtige Aufgaben in den Bereichen Finanzen, Organisation, Personal und Rehabilitation. Das Prinzip: Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, der soll auch mitbestimmen.Pressemitteilung

Deutsche Rentenversicherung Bund

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