Umstrukturierungsprogramm 2020/2021 für Rebflächen
Winzer können jetzt Anträge stellen
Kreis Ahrweiler. Winzer können ab Montag, 4. Januar ihre Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2021 stellen. Die Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens und endet am 1. Februar. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer unter https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/ gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Darüber hinaus stehen die Richtlinie und die Antragsformulare auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zum Download bereit. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Weitere Informationen: Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6 Förderprogramme/Landwirtschaft, Sonja Axeler, Tel. (0 26 41) 97 52 96, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de .
Pressemitteilung des
Kreis Ahrweiler
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