Aufwandsentschädigung für die Freiwillige Feuerwehr Rheinbach
„Wir begrüßen und befürworten diese Überprüfung“
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach zur Anpassung der Pauschalentschädigung an die veränderten Anforderungen
Rheinbach. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Rheinbach erbringen zum Wohl und zur Sicherheit der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger ständig Leistungen, die nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Und sie tun dies ehrenamtlich, das heißt, ohne eine Bezahlung für ihren Einsatz. Rheinbachs Politik und Verwaltung ist stolz auf ihre Feuerwehr und auch froh, dass diese Dienste durch eine Freiwillige Wehr erfüllt werden können, denn eine Berufsfeuerwehr würde den Rheinbacher Haushalt mit erheblichen Mehrkosten belasten. Deshalb ist es verständlich, dass den Funktionsträgern der Wehr, die über den normalen Einsatz- und Übungsdienst hinaus zusätzliche Aufgaben und Dienste wahrnehmen, zumindest die dafür anfallenden Kosten erstattet werden. Das Feuerschutzhilfegesetz NRW gibt vor, dass Mitgliedern der Feuerwehr aufgrund der Ausübung des Dienstes dem Grundsatz nach keine Nachteile entstehen dürfen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2013 war der Personenkreis der Funktionsträger, die Pauschalentschädigungen erhalten, festgelegt worden. Zwischenzeitlich haben sich die Anforderungen und Aufgaben verändert, sodass eine Anpassung notwendig erscheint. Die Verwaltung der Stadt Rheinbach überprüft aktuell, welche Veränderungen in die nächsten Haushaltsberatungen eingebracht werden sollen.
„Wir begrüßen und befürworten diese Überprüfung“, bewertet der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Rheinbach, Bernd Beissel, die Ankündigung der Verwaltung. „Die Erstattung der Kosten, die Funktionsträgern der Feuerwehr entstehen, die über das übliche Maß hinaus im Feuerwehrdienst tätig sind, ist für uns selbstverständlich. Sie opfern viel zusätzliche Freizeit im Interesse unserer Sicherheit.“
Pressemitteilung der
CDU-Fraktion im Rat
der Stadt Rheinbach
