Gemeinderat Wachtberg musste noch einmal entscheiden
Wohn- und Gewerbepark Villip bekam grünes Licht, die Brücke in Pech nicht
Nachtfahrverbot für die Behelfsbrücke auf der Pecher Hauptstraße wurde von der Kreisverwaltung abgelehnt
Wachtberg. Einstimmig hatte der Wachtberger Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung für ein nächtliches Fahrverbot auf der Behelfsbrücke in der Hauptstraße von Pech votiert, weil sich die Anwohner durch die Lärmentwicklung auf der mit Holzbohlen belegten Brücke extrem in ihrer Nachtruhe gestört sahen. Doch da mache das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg Kreises nicht mit, wie der Erste Beigeordnete Jörg Ostermann dem Rat in seiner jüngsten Sitzung mitteilte.
Nach Ansicht der Kreisbehörde gehen von der Brücke keine unzumutbaren Schallimmissionen für die Bürger aus, die verkehrsrechtliche Maßnahmen wie etwa das Aufstellen einer Ampel rechtfertigen würden. Auch sonst sehe man keinen Anlass zu handeln, zumal es bereits ein Tempolimit von zehn Stundenkilometern gebe. Deshalb, so Ostermann, gebe es nur noch die Möglichkeit, vonseiten der Gemeinde aus eine bauliche Veränderung vorzunehmen, beispielsweise mit dem Anbringen von Schwellen vor oder auf der Brücke.
Gemeinderat zeigte sich verständnislos
Über die Antwort aus dem Kreishaus zeigte sich der Gemeinderat fassungslos und verstand nicht, „warum der Kreis sich gegen das einstimmige Votum des Gemeinderates stellt“, so Grünen-Fraktionsvorsitzender Oliver Henkel, der seinerzeit das Problem thematisiert hatte. Die Kreisverwaltung nehme es in Kauf, dass die Anwohner, insbesondere Kinder, um den Schlaf gebracht würden. Auch Jürgen Kleikamp (CDU) hatte dafür kein Verständnis, zumal vor allem nachts das Tempolimit von praktisch niemandem eingehalten werde, manche heizten mit 50 und mehr Sachen über die Brücke. Deshalb appellierte er ebenso wie Bürgermeisterin Renate Offergeld (SPD) an alle Autofahrer, mit Rücksicht auf die Anwohner nicht nur am Tage, sondern auch in der Nacht das Tempolimit genau einzuhalten.
Dennoch bat das Gremium die Gemeindeverwaltung, noch einmal einen Vorstoß beim Kreis zu wagen und noch einmal eindrücklich auf die missliche Situation hinzuweisen. Diese Antwort will man zunächst noch abwarten, bevor man über bauliche Maßnahmen nachdenkt, zumal mit dem Baubeginn für die „richtige“ Brücke wohl erst Mitte des Jahres gerechnet werden könne.
Formale Gründe für erneute Abstimmung
Aus formalen Gründen musste der Wachtberger Gemeinderat erneut über den Bebauungsplan zum Wohn- und Gewerbepark Villip am Wachtberg abstimmen, und erneut wurde er bei drei Gegenstimmen der Fraktion „Unser Wachtberg“ beschlossen. In der Dezember-Sitzung des Gemeinderates, als das Thema zum ersten Mal auf der Tagesordnung stand, war während der Abstimmung aufgefallen, dass die Beratungsunterlagen im elektronischen Ratsinformationssystem nicht den Unterlagen in Papierform entsprachen.
„Offensichtlich enthielt die digital zur Verfügung gestellte Fassung eine unvollständige Version einer früheren Vorlage des Planungs- und Umweltausschusses“, so der Erste Beigeordnete Jörg Ostermann. Um die Rechtssicherheit des Bauleitverfahrens sicherzustellen, müsse man noch einmal über die Stellungnahme des Rhein-Sieg Kreises beschließen, alle übrigen Beschlüsse könnten unverändert fortbestehen. Ohne Diskussion wurde den Abwägungen der Verwaltung mit großer Mehrheit endgültig zugestimmt.
Aus Ausgleichsfläche wird Gewerbegebiet
Damit gab das Gremium grünes Licht für die Erweiterung des Gewerbeparks Villip nach Süden. Bislang ist das rund 2,9 Hektar große Plangebiet überwiegend als „Öffentliche Grünfläche“ mit einer Streuobstwiese genutzt, die als Ausgleichsfläche für die Natureingriffe am bisherigen Gewerbepark Villip festgesetzt war. Daraus wird nun eine Gewerbefläche, weil dies die einzigen noch zur Verfügung stehenden Flächen für gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde seien, so Ostermann. Aufgrund der vorhandenen Nachfrage legte der Rat fest, dass die neuen Gewerbeflächen in jeweils 1500 bis 2000 Quadratmeter große Grundstücksflächen unterteilt werden.
Als neue Ortsrandeingrünung ist am westlichen Rand ein acht Meter breiter öffentlicher Grünstreifen zum Anpflanzen einer dichten Baum- und Strauchhecke vorgesehen. Östlich des Plangebietes bleibt der vorhandene Gehölzstreifen entlang des Wachtbergrings bestehen. Südlich des geplanten Gewerbegebietes ist kein Grünstreifen vorgesehen, da dies Teil einer künftigen Erweiterung sein könnte.
Zugleich ein Beitrag zum Artenschutz
Die neuen Ausgleichsflächen sollen nun auf drei außerhalb des Plangebietes liegende Örtlichkeiten verteilt werden. Zum einen wird etwa 40 Meter westlich der Erweiterung eine artenreiche Wiese mit Gebüschgruppen, vergleichbar mit der Biotopstruktur der bisherigen Ausgleichsfläche, angelegt. Dadurch soll der vorhandene Grünzug eine weitere ökologische Aufwertung erfahren, auch im Sinne eines Biotopverbundes. Die zweite Ausgleichsfläche liegt in der Gemarkung Gimmersdorf auf einer ehemaligen Abgrabungsfläche, auf der im Rahmen des Ökokontos der Gemeinde seit mehr als zehn Jahren Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung in Form einer offen Landpflege durchgeführt werden.
Die dritte Fläche schließlich befindet sich ebenfalls in der Gemarkung Gimmersdorf, wo eine intensive Ackerfläche auf einer wieder verfüllten Abgrabungsfläche zu extensiven Grünland im Verbund mit einem Grünstreifen umgewandelt werden soll.
Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen werde zugleich ein Beitrag zum Artenschutz unter anderem für das Schwarzkehlchen und die Kreuzkröte geleistet, so Ostermann. Alle drei Flächen befänden sich bereits im Besitz der Gemeinde, eine Umsetzung könne somit sichergestellt werden. Mit den drei Ausgleichsmaßnahmen werde der geplante Eingriff rechnerisch vollständig ausgeglichen. Sie seien Teil eines Gesamtkompensationskonzeptes und erfüllten im Verbund mit weiteren Maßnahmen eine sehr hohe ökologische Wirksamkeit. JOST
