Politik | 26.02.2020

Finanzamt Neuwied informiert über Änderung ab Juni 2020

Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen entfallen

Finanzämter empfehlen Bürgern mit Steuervorauszahlungen, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen

Neuwied. Bürger und Unternehmen, die Vorauszahlungen auf ihre Einkommen- und Körperschaftsteuer leisten müssen, wurden bisher quartalsweise an die fälligen Zahlungen erinnert.

Diese regelmäßigen Zahlungshinweise werden im ersten Quartal 2020 nun zum letzten Mal verschickt. Ab Juni 2020 wird der Versand dieser Zahlungserinnerungen für Steuervorauszahlungen komplett eingestellt. Durch diese Maßnahme spart das Land Rheinland-Pfalz jährlich rund 220.000 Euro an Porto- und Papierkosten.

Damit betroffene Bürger auch künftig ihre Steuern pünktlich bezahlen und keine Säumniszuschläge riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.

Vorteil des Lastschrifteinzugsverfahrens: Termine und die genaue Höhe der jeweiligen Steuervorauszahlung müssen von den Betroffenen nicht selbst überwacht werden. Dadurch werden Säumniszuschläge, die bei einer verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung fällig würden, vermieden.

Zudem werden das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und ggf. auch zusätzliche Buchungsgebühren gespart. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Höhe der Vorauszahlungen erfolgt automatisch eine Rücküberweisung der zu viel gezahlten Beträge.

Bei dem Verfahren entscheidet der Bürger, ob die Teilnahme für alle Vorauszahlungen zu seiner Steuernummer gilt oder ob sie auf bestimmte Steuerarten und Vorauszahlungen beschränkt werden soll.

Einen entsprechenden Vordruck – Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren – wird mit dem letztmalig zugestellten Zahlungshinweis verschickt. Der Vordruck ist zudem auch beim Finanzamt oder im Internet unter www.fin-rlp.de/vordrucke – hier unter „Allgemeine Vordrucksuche“ (SEPA im Suchfeld eingeben) erhältlich.

Pressemitteilung

Finanzamt Neuwied

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