Politik | 21.12.2023, 14:42 Uhr

Land Nordrhein-Westfalen springt ein für personellen Mehraufwand infolge der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2021

Zusätzliches Geld für Rheinbach, Swisttal und Weilerswist

Region. Das Land Nordrhein-Westfalen tritt mit 450.000 Euro für die Gemeinde Swisttal ein, um Finanzbelastungen für den außerordentlichen Einsatz von Personal in Folge der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 auszugleichen. 350.000 Euro gehen an die Stadt Rheinbach, 250.000 Euro an die Gemeinde Weilerswist. Wie der Landtagsabgeordnete Oliver Krauß aus Düsseldorf mitteilt, erstattet das Land den 27 Gemeinden und Städten, die von den Fluten frontal erfasst wurden, im landesweiten Bezug insgesamt 10 Millionen Euro. Mit dem Geld werden die Aufwendungen gegenfinanziert, die im Zuge der Krisenbewältigung für zusätzlichen Personalbedarf, für Einstellungen und Mehraufwand, kommunal erbracht worden sind.

Oliver Krauß: „Der Zusammenhalt und die Handlungsschnelligkeit über unsere Gemeindegrenzen hinweg war von der furchtbaren Nacht an, 14./15. Juli 2021, die größte Hilfe. Die menschliche Qualität, mit der Bereitschaft beizuspringen und anzupacken, ist durch nichts aufzuwiegen. Die geschenkte freie Zeit und die eigenen Mittel, die aus allen Teilen unserer Gemeinschaft eingesetzt wurden, haben inmitten der Zerstörung geholfen, wie keine staatliche Reparaturleistung das kann.

Gleichzeitig haben Verwaltungen stark reagiert. Der Bund hat Fachkräfte abgeordnet. Die

Städte und Gemeinden haben sich untereinander Beistand geleistet. Der Rhein-Sieg-Kreis hat vier Beratungsstellen eingerichtet: in Rheinbach, Swisttal, Siegburg und Meckenheim.

Für Aufgaben der sozialen Sicherung wurde nachgelegt, für die unmittelbare Ansprechbarkeit, für die reibungslosen Transfers in der Existenznot, für die planerischen Leistungen, für die Bauplanung, das Ordnungswesen.“

Kosten, dafür vor Ort die personelle Gewährleistung zu schaffen, hatte die Bundesregierung aus dem Wiederaufbaufonds ausdrücklich ausgeschlossen. Mit dem Landeshaushalt 2024 tritt nun das Land Nordrhein-Westfalen für die kommunale Last ein. Anfang des neuen Jahres 2024 erhalten die 27 frontal betroffenen Städte und Gemeinden den jeweils pauschalen Ausgleich als Billigkeitsleistung im einfachen Verfahren. Nachdem 300 Millionen Euro Soforthilfen noch im Juli 2021 für die Mitmenschen in den Katastrophengebieten ausgezahlt wurden, startete am 17. September 2021 die Wiederaufbauhilfe in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt wurden 12,3 Milliarden Euro bereitgestellt.

Im Juli 2023, zwei Jahre nach der schrecklichen Flut, waren 92 Prozent der privat gestellten Anträge abschließend bearbeitet. Nach letzten Zahlen sind in NRW bisher etwa 3,7 Milliarden Euro bewilligt worden: rund 764 Millionen Euro für Privathaushalte und rund 2,5 Milliarden Euro für die Infrastruktur in den Städten und Gemeinden. Im Bundesrat hat sich NRW erfolgreich dafür stark gemacht, dass Antragsfristen für die Wiederaufbauhilfe bis zum 30. Juni 2026 verlängert wurden, die Bewilligungsfrist geht jetzt bis zum 31. Dezember 2030.

Oliver Krauß: „Im Angesicht der angespannten öffentlichen Haushalte, mit der instabilen Situation im Bund, muss unsere Handlungsfähigkeit in den Städten und Gemeinden eine Priorität haben. Denn hier kommen Krisen konkret an, hier vollzieht sich der nachhaltige Wandel, gelingt Integration, entsteht neuer Schutz, werden hochwertige Nahrungsmittel und Produkte erarbeitet, wird Anfangskraft gefunden, Geborgenheit geschenkt.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist fester Partner seiner Städte und Gemeinden – und muss es bleiben. Die Bewältigung der Hochwasserkatastrophe und ebenso der Aufbau von neuer Widerstandskraft müssen mit Tempo und im engen Schulterschluss weitergehen. Dazu gehört auch im neuen Jahr 2024 die personelle Offensive, die das Land stützt: wie zum Beispiel Handwerk im Wiederaufbau oder Senior-Expertise hilft: planen und bauen – als Platt-

form, die Fachkräfte sucht, um sie mit uns in den Städten und Gemeinden zusammenzubringen.“

Pressemitteilung

Oliver Krauß, MdL (CDU)

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