Bündnis90/DIE GRÜNEN Swisttal
Zusammensetzung der Verbandsversammlung
Laut Satzung sind ausschließlich Ratsmitglieder zugelassen
Swisttal. Muss die Zweckverbandsversammlung der VHS Rheinbach-Meckenheim-Swisttal mit Wachtberg neu gewählt werden und behalten sämtliche Beschlüsse dieser Wahlperiode ihre Gültigkeit? Diese Frage stellt sich derzeit die Fraktion von Bündnis90 / DIE GRÜNEN in Swisttal. Nach Durchsicht der derzeit gültigen Satzung und Geschäftsordnung ist dieser Sachverhalt eindeutig nicht gegeben. Laut Satzung § 6 Abs.2 dürfen ausschließlich Ratsmitglieder der jeweiligen Kommune als ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung angehören. Den Vorsitz hat jedoch die Beigeordnete der Gemeinde Swisttal Petra Kalkbrenner und sie hat keinen Ratssitz in Swisttal. Daher sind die GRÜNEN der Meinung, dass nicht nur der bereits durch DIE GRÜNEN Rheinbach und Swisttal angefochtene Beschluss zur Gebührenänderung der Musikschule aufzuheben ist, sondern auch alle anderen in dieser Wahlperiode gefassten Beschlüsse hinsichtlich ihrer Rechtskraft überprüft werden müssen. Dass solch ein Verfahrensfehler ausgerechnet der Juristin Petra Kalkbrenner nicht aufgefallen ist, bestärkt die Fraktion bei der Unterstützung der parteilosen Gisela Hein zur Bürgermeisterwahl im Herbst dieses Jahres.
Pressemitteilung der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN Swisttal
