Förderverein FFW Raubach e.V.
Jahreshauptversammlung
Am 1. Februar
Raubach. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Raubach e.V. lädt am 1. Februar ab 19.30 Uhr im Gerätehaus der Feuerwehr Raubach in der Harschbacher Str. 11 zur Jahreshauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung durch den 1. Vorsitzenden; 2. Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung; 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 4. Genehmigung der Tagesordnung; 5. Totenehrung; 6. Bericht des ersten Vorsitzenden; 7. Bericht des Wehrführers; 8. Kassenbericht; 9. Bericht der Kassenprüfer; 10. Entlastung des Vorstandes; 11. Wahl eines Versammlungsleiters; 12. Neuwahl des 1.Vorsitzenden; 13. Neuwahl des 2. Vorsitzenden; 14. Neuwahl des Schriftführers; 15. Neuwahl des Kassierers; 16. Neuwahl der Beisitzer; 17. Wahl der Kassenprüfer; 18. Verschiedenes
Anträge auf Tagesordnungspunkte sind spätestens eine Woche vor der Jahreshauptversammlung schriftlich beim Vorsitzenden einzureichen. Sollte die Jahreshauptversammlung nicht beschlussfähig sein, wird gemäß §10Abs.1 der Satzung des „Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Raubach“ verfahren.
Demnach wird, in diesem Falle, im Anschluss eine neue Mitgliederversammlung am gleichen Ort einberufen.
Diese ist dann beschlussfähig.
