Schützengilde Raubach 1951
Jahreshauptversammlung
Am 7. März
Raubach. Anlässlich der im Februar durchgeführten Jahreshauptversammlung konnten zwei Vorstandspositionen nicht neu besetzt werden.
Aus diesem Grund erfolgt eine erneute Mitgliederversammlung zu der die Schützengilde Raubach 1951 e.V. hiermit fristgemäß nach § 16 Abs. 1 der Satzung einlädt. Die Versammlung findet am Freitag, 7. März, 20 Uhr, im Vereinsheim der Schützengilde Raubach statt.
Es erfolgen keine gesonderten schriftlichen Einladungen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Wahl des Geschäftsführers (§ 9 Abs. 5), 3. Wahl des Schatzmeisters (Nachwahl für zwei Jahre § 9 Abs. 5), 4. Verschiedenes.
