Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach
Schuleinschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15
Puderbach. Die Schuleinschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/15 findet im Bereich der Verbandsgemeinde Puderbach wie folgt statt:
Grundschule Holzbachtalschule Puderbach: Donnerstag, 12. September, 15 bis 18 Uhr
Grundschule „In der Au“ Raubach: Dienstag, 10. September, 15 bis 17 Uhr, Donnerstag, 12. September, 8 bis 11 Uhr
Grundschule Märkerwaldschule Urbach: Donnerstag, 12. September, Termine werden individuell durch die Schulleitung vergeben - Tel. (0 26 84) 42 66.
Es müssen gemeldet werden:
1. Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. September 2013 bis 31. August 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden werden, 2. alle beeinträchtigten Kinder, wenn sie nach Ziffer 1 schulpflichtig sind, 3. alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im vorausgegangenen Schuljahr Gebrauch gemacht haben.
Liegt eine offensichtliche oder vermeintliche Beeinträchtigung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen. Die Anmeldung zum Schulbesuch erfolgt auch dann an der zuständigen Grundschule oder an der zuständigen Förderschule, wenn ein Kind nach Wunsch der Eltern eine Schwerpunktschule für Integration besuchen soll.
Es können angemeldet werden:
Kinder, die nach dem 31. August 2008 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Anmeldung für diese Kinder erfolgt erst im Februar 2014. Der Termin wird an dieser Stelle und in den Kindertagesstätten rechtzeitig bekannt gegeben. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.
Die anzumeldenden Kinder sind durch einen Sorgeberechtigten vorzustellen. Der Geburtsschein oder das Familienbuch sind vorzulegen.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde-
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