Jagdgenossenschaft Burgen
Niederschrift liegt aus
Einsichtnahme ist vom 5. bis 19. Mai möglich
Burgen. Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Burgen wurde erstellt und durch den Jagdvorstand unterzeichnet. Gemäß § 5 Absatz 5 der Satzung muss die Niederschrift öffentlich ausgelegt werden. In der Zeit vom 5. bis zum 19. Mai liegt die Niederschrift bei Jagdvorsteher Josef Frey zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zwecks Terminvereinbarung für eine Einsichtnahme bittet Frey um vorherige Abstimmung unter Tel. Tel. (0 26 05) 24 95.
Josef Frey,
Jagdvorsteher
