Politik | 07.05.2014

Die Wählergruppe „Dorfgemeinschaft Macken“ informiert

Vorbereitung auf die Kommunalwahlen

Macken. In der Einwohnerversammlung am 7. Februar wurde von den anwesenden Bürgern der Auftrag erteilt, die Wahlen zum Ortsgemeinderat Macken in Form einer Mehrheitswahl vorzubereiten. Dazu war nach den Bestimmungen der Wahlgesetze eine „nichtmitgliedschaftlich organisierte“ Wählergruppe zu gründen. Damit jeder Wähler in Macken daran teilnehmen konnte, erfolgte eine öffentliche Einladung, und die „Dorfgemeinschaft Macken“ wurde am 19. Februar gegründet.

Für Sonntag, 16. März, hatte die Wählergruppe zu einer Wahlversammlung (mit Vorwahl) ins Dorfgemeinschaftshaus durch öffentliche Einladung alle 313 wahlberechtigten Bürger eingeladen. Rund 56 Prozent der wahlberechtigten Bürger machten dabei von Ihrem Stimmrecht Gebrauch, und anschließend wurden die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Anschließend wurden die in der Wahlversammlung/Vorwahl gewählten Personen befragt, ob sie bereit seien, als Bewerber für den Ortsgemeinderat zu kandidieren und im Fall ihrer Wahl bei der Kommunalwahl ein Ratsmandat anzunehmen.

Ein Wahlvorschlag wurde vorbereitet, der - gemäß Festlegung in der Einwohnerversammlung - jedoch nur dann beim Gemeindewahlleiter eingereicht wird, wenn weitere Wahlvorschläge dort eingereicht werden. Da kein Wahlvorschlag vorgelegt war, wurde auch der Wahlvorschlag aus der Wahlversammlung gemäß Zusage nicht eingereicht.

Die Wählergruppe „Dorfgemeinschaft Macken“ wird in den nächsten Tagen allen Haushalten in Macken eine Information zu den ersten 16 Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Bereitschaft zu einer Kandidatur für den Ortsgemeinderat Macken erklärt haben, zustellen.

Auch dies erfolgt gemäß den Festlegungen in der Einwohnerversammlung und in der Gründungsversammlung der Wählergruppe „Dorfgemeinschaft Macken“. Alle Wähler erhalten bis spätestens drei Tage vor der Wahl am 25. Mai vom Gemeindewahlleiter einen leeren Stimmzettel nach Hause zugestellt, auf dem sie dann zuhause bis zu acht Personen für ihren Gemeinderat wählen können und den sie ausgefüllt am Wahltag in die Wahlurne im Feuerwehrhaus abgeben.

Da auch bis zum Stichtag am 7. April kein Wahlvorschlag für die Wahl eines Ortsbürgermeisters vorgelegt wurde, kann ein Ortsbürgermeister nicht direkt von den Wählern, sondern nach den Wahlgesetzen vom neu zu wählenden Ortsgemeinderat gewählt werden.

In einer jüngst durchgeführten Besprechung der 16 Kandidaten mit der Wählergruppe erklärte ein Kandidat seine Bereitschaft, sich vom neu zu wählenden Ortsgemeinderat zum Ortsbürgermeister wählen zu lassen.

Pressemitteilung

der Wählergruppe

„Dorfgemeinschaft Macken“

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