Öffentliche Bekanntmachung
Ablesung der Wasserzähler in Sinzig und Remagen
aus Sinzig
Das Jahresende rückt näher – und damit auch die jährliche Erfassung der Wasserzählerstände in Sinzig und Remagen. Wie in den vergangenen Jahren setzen wir auf die bewährte Selbstablesung durch die Bürgerinnen und Bürger. Eine Ablesung vor Ort durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt nicht.
Die Ableseaufforderungen wurden bzw. werden Mitte November 2026 per Post an die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer versandt.
Bitte übermitteln Sie Ihren aktuellen Zählerstand bis spätestens 15. Dezember 2026. Sollte uns bis zu diesem Termin kein Ablesewert vorliegen, sind wir gezwungen, Ihren Verbrauch auf Grundlage der Vorjahreswerte zu schätzen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Ablesung oder individuelle Korrektur der Jahresabrechnung zum Stichtag 31. Dezember aufgrund des hohen Bearbeitungsvolumens organisatorisch nicht möglich ist.
Keine Ableseaufforderung erhalten?
Falls Ihnen Mitte November keine Benachrichtigung zugestellt wurde, bitten wir Sie um eine kurze schriftliche Mitteilung unter Angabe einer Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Nutzen Sie hierfür bitte folgende Kontaktwege:
Per E-Mail: verbrauchsabrechnung@sw-rhein-ahr.de
Per Post: Stadtwerke Rhein-Ahr AöR, Entenweiherweg 18, 53489 Sinzig
Hinweise zu Adress- und Eigentümerwechseln:
• Adressänderungen: Wir bitten um Beachtung, dass geänderte Wohn- oder Rechnungsanschriften nicht automatisch durch das Einwohnermeldeamt an uns übermittelt werden. Teilen Sie uns Ihren Umzug oder eine geänderte Rechnungsadresse bitte direkt und eigenständig mit.
• Immobilienverkauf/ Eigentumswechsel: Auch der Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wird uns nicht automatisch gemeldet. Wir bitten Sie daher, geänderte Eigentumsverhältnisse unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe und Ihre Unterstützung!
Ihre Stadtwerke Rhein-Ahr AöR