Kolpingfamilie Sinzig informiert über rechtliche Vorsorge
Missverständnisse und Belastendes vermeiden
Richter Dr. Gerhard Prinz referierte und gab praxisnahe Beispiele
Sinzig. Zu einem überaus interessanten und zugleich informativen Vortrag durften Marie-Luise Moeren, Vorsitzende der Kolpingfamilie Sinzig, sowie ihr Stellvertreter Karlheinz Müller, den promovierten Juristen Dr. Gerald Prinz willkommen heißen. Im Sinziger Schloss referierte Prinz, der als Richter am Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler tätig ist, über das Thema „Rechtliche Vorsorge für Krankheit und Alter“. In praxisnahen Beispielen erklärte Prinz zunächst die Unterschiede von Vorsorgevollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung. „Ganz wichtig, egal um welche Form der Vorsorge es sich handelt: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über die eigenen Wünsche und Gedanken. Denn so lassen sich Missverständnisse und auch emotional belastende Situationen besser aus den Weg räumen“, machte Richter Dr. Gerald Prinz deutlich. Den Vortragsabend nutzte eine Vielzahl der Zuhörer, sowohl um sich erstmalig mit dem Thema überhaupt zu befassen, als auch, um offene Fragen zu klären.
„Die Beispiele haben gezeigt, dass eine entsprechende Vorsorge und deren schriftliche Fixierung keine Angelegenheit ist, die auf das Alter beschränkt ist. Vielmehr kann jeder, egal ob jung oder alt, sehr schnell und unverschuldet in eine Situation kommen, in der sich Partner und Angehörige über eine schriftliche Verfügung dankbar zeigen würden“, unterstrich Marie-Luise Moeren die Notwendigkeit des Handelns.