Politik | 15.12.2014

Freiwillige Feuerwehr Sinzig

Sinziger Feuerwehr bittet um besonnenes Parken

Einsätze werden oftmals durch Fahrzeuge behindert.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine verbleibende Mindestdurchfahrtsbreite von mehr als drei Metern auf der Fahrbahn vor, in Kurven und Einmündungen entsprechend mehr.Freiwillige Feuerwehr Sinzig

SINZIG. Es brennt, es brennt, es brennt, die Feuerwehr, die rennt... - und kommt nicht durch! Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten oftmals behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren. Stadtwehrleiter Andreas Braun und Bürgermeister Wolfgang Kroeger rufen die Bürgerinnen und Bürger daher gemeinsam zu einer weitblickenden und umschauenden Parkweise auf. „Bei unseren Einsatzfahrten und Wehrübungen werden wir immer wieder durch blindlings abgestellte Fahrzeuge behindert. Der Plan vieler Autofahrer, im Notfall noch schnell wegfahren zu können, geht erfahrungsgemäß selten auf.“, so Andreas Braun.

Parkt ein Auto auf einen Hydranten, ist dieser nicht nutzbar.

Grundsätzlich sollen Fahrzeuge nie in oder vor Feuerwehrzufahrten oder in Feuerwehranfahrtszonen abgestellt werden. Auch an oder gegenüber von engen Straßeneinmündungen und Einfahrten muss ausreichend Platz bleiben. Besonderes Augenmerk ist von den Fahrzeughaltern auch auf Hydranten zu legen. Denn diese dienen den Einsatzkräften innerorts als direkte Löschwasserversorgung. Parkt ein Auto auf einem solchen Hydranten, ist dieser nicht nutzbar. „Wir müssen dann weiter entfernte Hydranten suchen, was im Ernstfall entscheidend Zeit kostet.“ erklärt der Stadtwehrleiter. Neben den sichtbaren sogenannten Überflurhydranten werden auch Unterflurhydranten zur Wasserversorgung benötigt, die an einem ovalen Deckel auf der Straße oder dem Fußweg und an einem entsprechenden Hinweisschild zu erkennen sind. Die Hydranten-Schilder weisen auf die naheliegenden Unterflurhydranten hin. „Das hat jeder Führerschein-Inhaber mal in der Fahrschule gelernt. Wir möchten mit unserem Appell nochmals daran erinnern.“, so Andreas Braun.

„Schlechtparker“ verhindern ein frühzeitigeres Eintreffen.

Wer in einem Bereich mit engen Straßenführungen wohnt, bemerkt sicherlich oftmals selbst, wie problematisch die Durchfahrt oder das Parken mit einem normalen Fahrzeug ist. Wesentlich schwieriger und sogar auch unüberwindbar stellt sich die Situation dann im Ernstfall den Einsatzkräften dar. Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine verbleibende Mindestdurchfahrtsbreite von mehr als drei Metern auf der Fahrbahn vor, in Kurven und Einmündungen entsprechend mehr. Auch ist vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen das Parken bis zu je fünf Metern nicht zulässig. „Man sollte bedenken, dass auch mit nur wenig freiem Raum links und rechts vom Feuerwehrfahrzeug ein zügiges Durchkommen schwer möglich ist. Der Einsatz gleicht dann eher einer Fahrt durch einen Hindernis-Parcours.“, beschreibt Braun die schwierige Situation, die sich den Fahrern der Einsatzfahrzeuge viel zu oft bietet. „Leider kommt es in Sinzig und in den Stadtteilen immer wieder vor, dass „Schlechtparker“ ein frühzeitigeres Eintreffen am Einsatzort behindern. Es wird daher daher nachdrücklich an die Autofahrer appelliert, beim Parken stets darauf zu achten, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr problemlos gewährleistet ist.

Jeder kann der Nächste sein!

Auch Bürgermeister Wolfgang Kroeger unterstützt den Aufruf der Feuerwehr. „Wir stehen hier nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern möchten aufklären. Dabei setzen wir auf die Vernunft jedes Einzelnen,“ stellt Wolfgang Kroeger klar. Denn jeder kann der Nächste sein, der auf die Hilfe und ein schnelles Eintreffen der Feuerwehr angewiesen ist. Daher regt Wolfgang Kroeger auch an, mit Freunden und Nachbarn über das Thema zu sprechen und zu sensibilisieren. In besonderem Maße gelten die Parkhinweise für Straßen in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und in Wohngebieten sowie für alle Gebäude mit großen Menschenansammlungen. „Helfen Sie in Ihrem eigenen Interesse mit! Freie Fahrt für die Feuerwehr!“, lautet die Devise des Bürgermeisters. Übrigens können Fahrzeughalter haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen. Und das Parken auf Hydranten wird laut Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Pressemitteilung

Stadtverwaltung Sinzig

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine verbleibende Mindestdurchfahrtsbreite von mehr als drei Metern auf der Fahrbahn vor, in Kurven und Einmündungen entsprechend mehr.Freiwillige Feuerwehr Sinzig
Parken auf Hydranten wird laut Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Parken auf Hydranten wird laut Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet.Foto:

Die Straßenverkehrsordnung schreibt eine verbleibende Mindestdurchfahrtsbreite von mehr als drei Metern auf der Fahrbahn vor, in Kurven und Einmündungen entsprechend mehr.Foto: Freiwillige Feuerwehr Sinzig

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