SV Urmitz 1913/1970 e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am 15. Juni im Foyer der Peter-Häring-Halle
Urmitz. Am Freitag, 15. Juni um 19 Uhr findet im Foyer der Peter-Häring-Halle, Kaltenengerser Straße 5 die Jahreshauptversammlung des SV Urmitz 1913/1970 e.V. statt.
Hierzu lädt der geschäftsführende Vorstand alle Mitglieder des SV Urmitz und Interessierte mit folgender Tagesordnung ein: TOP 1. Begrüßung, TOP 2. Verlesung der Tagesordnung, TOP 3. Totenehrung, TOP 4. Satzungsänderungen a) § 10 Mitgliederversammlung Abs. 4 Satz 1: alt: Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Neu: Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins. b) Zur Erfüllung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder soll die Satzung ergänzt werden um „§ 3 a Datenschutz im Verein“.
Der vorgesehene Wortlaut ist auf der Homepage des Vereins einsehbar. TOP 5. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden, TOP 6. Berichte aus den Abteilungen, TOP 7. Bericht des Schatzmeisters, TOP 8. Bericht über die Kassenprüfung für 2017, TOP 9. Entlastung des Schatzmeisters, TOP 10. Wahl eines Versammlungsleiters, TOP 11. Entlastung des Vorstandes, TOP 12. Neuwahlen a) Vorsitzende/-r b) stellvertretender Vorsitzende/-r c) Kassenprüfer/-innen, TOP 13. Bestätigung des/der Jugendvertreters/in und dessen/deren Stellvertreters/-in, TOP 14. Ehrungen, TOP 15. Beschlussfassung über vorliegende Anträge, TOP 16. Allgemeine Aussprache.
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge vierzehn Kalendertage vor der Versammlung schriftlich beim stellvertretender Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind.
