SV Urmitz 1913/1970 e.V.
Jahreshauptversammlung mit Satzungsänderung
Am Freitag, 15. Juni um 19 Uhr
Urmitz. Am Freitag, 15. Juni 2018 um 19 Uhr, findet im Foyer der Peter-Häring-Halle, Kaltenengerser Straße 5, 56220 Urmitz, die Jahreshauptversammlung des SV Urmitz 1913/1970 e.V. statt. Hierzu lädt der geschäftsführende Vorstand alle Mitglieder des SV Urmitz und Interessierte recht herzlich mit folgender Tagesordnung ein.
TOP 1. Begrüßung. TOP 2. Verlesung der Tagesordnung. TOP 3. Totenehrung.
TOP 4. Satzungsänderungen a) § 10 Mitgliederversammlung Abs. 4 Satz 1: alt: Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Veröffentlichung im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Neu: Die Einberufung der Mitgliederversammlungen erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand durch Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins. b) Zur Erfüllung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder soll die Satzung ergänzt wer-den um „§ 3 a Datenschutz im Verein“. Der vorgesehene Wortlaut ist auf der Homepage des Vereins einsehbar.
TOP 5. Bericht des stellv. Vorsitzenden. TOP 6. Berichte aus den Abteilungen. TOP 7. Bericht des Schatzmeisters. TOP 8. Bericht über die Kassenprüfung für 2017. TOP 9. Entlastung des Schatzmeisters. TOP 10. Wahl eines Versammlungsleiters. TOP 11. Entlastung des Vorstandes. TOP 12. Neuwahlen: a) Vorsitzende/-r, b) stellv. Vorsitzende/-r, c) Kassenprüfer/-innen. TOP 13. Bestätigung des/der Jugendvertreters/in und dessen/deren Stellvertreters/-in. TOP 14. Ehrungen. TOP 15. Beschlussfassung über vorliegende Anträge. TOP 16. Allgemeine Aussprache.
Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge vierzehn Kalendertage vor der Versammlung schriftlich beim stellv. Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind.
