Stadt Meckenheim
Einschränkung auf Siebengebirgsring
Meckenheim. Die Verlegung von Telekommunikationsleitungen führt zu einer halbseitigen Sperrung des Siebengebirgsrings auf Höhe der Hausnummern 34a/34b. Der Verkehr wird daher vom 1. Februar bis voraussichtlich 1. März durch eine Ampelanlage geregelt, weshalb mit verkehrlichen Einschränkungen zu rechnen ist. Die Bushaltestellen „Rathaus“ und „Sportzentrum“ im beschriebenen Bereich können dennoch wie gewohnt angefahren werden.
Pressemitteilung
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