DLR Rheinpfalz Rheinbach
Garten- bauberatung
Hinweise zum Pflanzenschutzsachkundenachweis und entsprechenden Fortbildungen
Alle Sachkundigen brauchen künftig einen Sachkundenachweis (SKN) und müssen im dreijährigen Rhythmus eine anerkannte Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme besuchen und sich die Teilnahme bescheinigen lassen. Dies dient dem Erhalt der Sachkunde.
- Die alten Nachweise (Zeugnis über Berufs- oder Studienabschluss bzw. Sachkundeprüfung) gelten noch bis zum 26. November.
- Die Beantragung des neuen SKN im Checkkartenformat muss allerdings bis zum 26. Mai erfolgt sein (Gebühr 30,- Euro).
- Alle Sachkundigen sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die erste Drei-Jahresfrist begann am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
-Wer erst nach dem 14. Februar sachkundig geworden ist, für den beginnt die Drei-Jahresfrist für die Fort- oder Weiterbildung am Tag der Bewilligung des Antrages auf Erteilung des neuen Sachkundenachweises.
Weitere Infos unter www.pflanzenschutz-skn.de.
