NABU Landkern
Jahreshauptversammlung
Landkern. Der NABU Landkern lädt gemäß § 8, Abs. 2 der Satzung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 1. März um 19.30 Uhr im Gasthaus „Zur Post“ in Landkern ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Regularien, Aufnahme von TOP durch die Versammlung, 3. Jahresbericht des Vorsitzenden, 4. Kassenbericht des Kassenwartes, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes / Kassenwartes, 7. Aufgenommene TOP aus TOP 2, 8. Satzungsänderung, 9. Aussprache, Mitteilungen, Termine 2024.
Die Tagesordnung kann auf Beschluss der Versammlung geändert oder ergänzt werden. BA
