Soziales Kompetenz-Zentrum
SK-Andernach berät auch in Pandemiezeiten
Andernach. Wozu wird eine Vorsorgevollmacht, eine Patienten- oder Betreuungsverfügung benötigt? Neuerungen zum Betreuungsgesetz? Diese Fragen werden von den beiden SK-Mitarbeitern Holger Busch und Karsten Welling beantwortet. Diese unentgeltliche Info-Veranstaltung spricht die Personen an, die im Falle der Hilfebedürftigkeit frühzeitig selbst bestimmen möchten, was z.B. Dritte unternehmen dürfen, wenn sie selbst durch Krankheit oder altersbedingt entscheidungsunfähig werden. Deshalb sollte man frühzeitig Regelungen treffen. Wenn man niemandem eine Vollmacht erteilt hat, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall eine Betreuerin oder Betreuer bestellen, der dann alle Fragen z.B. im Zusammenhang mit der Gesundheitsfürsorge entscheidet.
Durch eine Betreuungsverfügung kann man eine Person seiner Wahl bestimmen, die dem Betreuungsgericht zur Bestellung als Betreuerin oder Betreuer vorgeschlagen wird.
Weiterhin werden die Gesetzesänderungen zum Betreuungsgesetz, dass zum 01.01.2023 in Kraft tritt, erörtert. Hierzu sind auch die ehrenamtlichen Mitglieder die Betreuungen führen und Interessenten die eine ehrenamtliche Betreuung künftig führen möchten, herzlich eingeladen.
Termin: Mittwoch, 20. Juli 2022 Beginn: 16 Uhr Konferenzraum der SK-Geschäftsstelle Füllscheuer 14a, Andernach Telefonische Voranmeldung erforderlich. Es gelten die aktuellen Hygienevorschriften.
