Allgemeine Berichte | 17.01.2017

Der DRK Ortsverein Vallendar informiert

Blutspenden nur noch mit amtlichem Lichtbildausweis

Vallendar. Ab 2017 müssen alle Spender – sowohl Erstspender als auch Wiederholungsspender – zusätzlich zum Blutspendeausweis einen amtlichen Lichtbildausweis bei der Anmeldung vorlegen. Diese Vorlage wird durch die Aufsichtsbehörden verbindlich vorgeschrieben.

Als Ausweis gilt: Bundespersonalausweis; Reisepass der Bundesrepublik Deutschland; Führerschein; gleichartige Dokumente anderer Staaten; Aufenthaltstitel und -gestattungen; Ausweisdokumente von Bundes- oder Landesbehörden oder der deutschen Streitkräfte.

Nicht gilt: alleiniger Blutspendeausweis; Firmen- und Werksausweis; Arztausweis; Schüler- und Studentenausweis; Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis; Sozialversicherungsausweis; Kreditkarten; elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild o.ä. Die Einführung der Neuerung wird als Richtlinie im Bundesanzeiger 2017 veröffentlicht. Ob dies bereits bei der Blutspende am 24. Januar 2017 gilt, steht bisher noch nicht fest. Der DRK Ortsverein Vallendar möchte aber bereits jetzt auf diese bevorstehende Neuregelung hinweisen. Er bittet deshalb darum, ab der nächsten Spende an den benötigten Ausweis zu denken und diesen vorzulegen. Bei den Erstspendern ändert sich nicht. Diese mussten auch bisher vor ihrer ersten Blutspende einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

Pressemitteilung

DRK Ortsverein Vallendar

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