Kolpingsfamilie Vallendar lädt ein
Jahreshauptversammlung
Am 13. April
Vallendar. Jahreshauptversammlungen neigen oft dazu, in der Rückschau auf das Vergangene zu verharren und wenig den Blick in die Zukunft zu richten; dabei ist gerade dieses immer wieder notwendig, um Vereine und Gruppierungen personell und inhaltlich gut für die Zukunft aufzustellen.
Dazu soll bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung wieder Gelegenheit sein, da in diesem Jahr außer dem a-cappella-festival am 27. Oktober 2018 weder große zu planende Events, noch Neuwahlen anstehen.
In diesem Jahr stehen bei der Jahreshauptversammlung, die am Freitag, dem 13. April 2018 um 20:00 Uhr in der Kreuzkirche stattfinden wird, nämlich neben Rückblick auf das vergangene Vereinsjahr und dem Ausblick auf das geplante Programm nur Nachwahlen zum Vorstand auf der Tagesordnung; gerne kann der Vorstand noch wachsen! Zur besseren Planung und zur eventuellen Ergänzung der Tagesordnung bitten wir, etwaige Anträge an die Jahreshauptversammlung bereits jetzt an den Vorstand heranzutragen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Sitzung wird der Abend bei einem Imbiss ausklingen.
Vorgesehene Tagesordnung:
1. Begrüßung.
2. Lesung.
3. Totengedenken.
4. Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 21. April 2017.
5. Bericht über den Ablauf des Vereinsjahres.
6. Kassenbericht und Bericht über den Mitgliederstand.
7. Bericht der Kassenprüferinnen.
8. Entlastung des Vorstandes für das vergangene Vereinsjahr.
9. Wahl einer/eines Ersten Vorsitzenden und weiterer Vorstandsmitglieder.
10. Wahl von KassenprüferInnen auf zwei Jahre.
11. Aussprache über Angelegenheiten der Kolpingsfamilie.
12. Wort unseres Präses Pater Rüdiger Kiefer SAC.
13. Kolpinglied.
14. Gemütliches Beisammensein bei einem kleinen Imbiss.
Der Vorstand würde sich über eine rege Beteiligung der Mitglieder der Kolpingsfamilie Vallendar sehr freuen.
Laut Satzung ist die Mitgliederversammlung das oberste Beschluss fassende Organ einer Kolpingsfamilie.
Ihr gehören alle Mitglieder der Kolpingsfamilie, die älter als 14 Jahre sind, mit Vorschlags-, Antrags-, Wahl- und Stimmrecht an.
Pressemitteilung
der Kolpingfamilie Vallendar
