Tagung des Ethik-Institutes Vallendar
Selbstbestimmung am Lebensende – (k)ein Recht auf Sterbehilfe?
Forum zur interdisziplinären Informationsgewinnung und breit gefächerten Meinungsbildung rund um das hochaktuelle gesellschaftspolitische Thema Sterbehilfe
Vallendar. In Kooperation mit der Katholischen Ärztearbeit Deutschlands e.V. (KÄAD) und in Zusammenarbeit mit der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung hatte das Ethik-Institut zu einer Fachtagung mit dem Thema: „Selbstbestimmung am Lebensende – (k)ein Recht auf Sterbehilfe?“ eingeladen. Rund 60 Teilnehmer waren am 15. November an die Philosophisch-Theologische Hochschule nach Vallendar gekommen, um in einer Halbtagesveranstaltung mit sechs Impulsreferaten und anschließender Diskussionsrunde sowohl Informationen aus interdisziplinärer Sicht zu gewinnen als auch ihre Erfahrungen auszutauschen. Im Deutschen Bundestag hatte die Debatte zur sogenannten Sterbebegleitung erst zwei Tage vor der Fachtagung (am 13. November) in Vallendar zu einer über vier Stunden dauernden Aussprache geführt. Als „Riesenchance, sich über das gesellschaftliche Leben Gedanken zu machen“, hat bei einem hochkarätig besetzten wissenschaftlichen Symposium an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) Professor Dr. Dr. Thomas Heinemann seitens des Ethik-Institutes die Vortragsveranstaltung „Selbstbestimmung am Lebensende – (k)ein Recht auf Sterbehilfe“ pointiert zusammengefasst. Die Veranstaltung basierte auf einer Zusammenarbeit des Ethik-Institutes Vallendar mit der Katholischen Ärztearbeit Deutschlands e.V. (KÄAD) und der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Das Tagungsthema hätte kaum aktueller sein können, stellte Privatdozent Dr. Rudolf Giertler von der KÄAD gleich zu Beginn bei der Begrüßung angesichts der über vierstündigen Diskussion im Deutschen Bundestag zwei Tage zuvor (am 13. November) fest. Einer derer, die vor den 60 interessierten Zuhörern der Fachtagung in Vallendar wie im Plenum des Deutschen Bundestages das Wort ergriffen hatte, war der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Schnieder aus dem Landkreis Bitburg-Prüm. Wie alle Referenten, die sich mit Impulsreferaten eingebracht hatten – sei es der Philosoph, der Palliativmediziner, der Rechtsanwalt und Arzthaftungsexperte mit Blick auf die Rechtsgrundlagen in der EU, insbesondere die Benelux-Staaten, der Richter und der emeritierte Rechtsmediziner – forderte auch Schnieder einen deutlichen Ausbau der Palliativmedizin sowie der ambulanten und stationären Hospizdienste. Peter Ehscheidt (Neuwied), promovierter und erfahrener Internist, Onkologe und Palliativmediziner, räumte wie sein Arzt-Kollege Professor Dr. Hans-Bernhard Wuermeling (Erlangen) Defizite in der Aus- und Fortbildung sowie der internen Akzeptanz der Palliativmedizin ein. Dabei sei ihr Wirken nicht nur im Sinne des todkranken, auf Begleitung angewiesenen Patienten (bundesweit rund 800.000 im Jahr bei einer tatsächlichen Begleitung von noch nicht einmal einem Zehntel der Bedürftigen) ein Segen. Eine Stärkung des Bereiches der Palliativmedizin wirke sich auch positiv auf die Medizin, den Gesetzgeber, die Justiz und die Berufsordnung der Ärzte aus, die in Sachen Sterbebegleitung im weitesten Sinne noch nicht einmal bundeseinheitlich mit einer Sprache spreche. Der Wunsch, sich selbst zu töten oder töten zu lassen, verschwinde mit dem Grad der Zuwendung – menschlich wie medizinisch – fast völlig: Darin waren sich die Teilnehmer mit Blick auf die Fortschritte der Palliativmedizin einig. Und damit entfalle, was der Politiker Schnieder mit Blick auf die Argumente der Sterbehilfe-Befürworter und des assistierten Suizids als „Recht auf Selbstbestimmungs-Maximum“ verneinte. Zumal Suizid und seine öffentlichkeitswirksame Kommunikation – siehe den Freitod des ehemaligen Fußballnationaltorhüters Robert Enke vor fünf Jahren – „ansteckend“ sei, so übereinstimmend der ehemalige Staatsanwalt und jetzige Richter am Amtsgericht Rainer Beckmann (Würzburg).
Die rechtliche Seite beleuchtete auch Eckart Feifel (Stuttgart), der in seiner Vita die seltene Kombination aus studiertem Mediziner und promovierten Volljuristen vereint. Den philosophischen Ausführungen seines Vorredners Professor Dr. Dr. Holger Zaborowski, Lehrstuhlinhaber an der PTHV, vormals an der katholischen Universität in Washington D.C. folgend, sprach Feifel vom „Recht als Minimal-Ethik“ – eher profan, aber dennoch auch von existenzieller Bedeutung für den Arzt. Wohl kann – wie jeder andere – für die Beihilfe zum Suizid (der straffrei ist) auch der Mediziner nicht belangt werden, wenn er involviert ist. Doch gelte dies nur für den strafrechtlichen Bereich. Standesrechtlich könnten die Ärzte nach der Berufsordnung wohl zur Verantwortung gezogen werden – bis hin zum Berufsverbot. Es zu vermeiden, justiziabel wie moralisch, in dieses Dilemma zu kommen, müsse Aufgabe des gesellschaftlichen Diskurses sein, so die Teilnehmer. Dazu gehöre, so Zaborowski, auch ein Um- oder Neudenken, was die Kultur des Sterbens angehe: ein Fokussieren auf eine Kultur der Endlichkeit und der Fürsorge. Keinesfalls, da sind sich die Experten einig, dürfe es dazu kommen, dass Patienten am Ende ihres Lebens-, oft Leidenswegs, zu dem Schluss kämen, der Gesellschaft wäre mehr an ihrem Tod als an ihrem Weiterleben gelegen. Denn die Würde des Menschen sei auch im Angesicht des Sterbens und des Todes allumfassend und ende nie.
In einer lebhaften Diskussion eröffnete sich für die Teilnehmer der Fachtagung des Ethik-Institutes die Möglichkeit des Austausches mit den sechs Fachexperten, die zuvor in Impulsreferaten interdisziplinäre Sichtweisen eröffnet hatten: Die Moderatoren (v.l.n.r.) Professor Dr. Dr. Thomas Heinemann (Vallendar) und PD Dr. Rudolf Giertler (Erfurt) sowie die sechs Referenten der Impulsreferate Patrick Schnieder MdB (Berlin), Dr. Peter Ehscheidt (Neuwied), Dr. Eckart Feifel (Stuttgart), Professor Dr. Hans-Bernhard Wuermeling (Erlangen), Professor Dr. Dr. Holger Zaborowski (Vallendar) und Rainer Beckmann (Würzburg).
