Allgemeine Berichte | 12.10.2018

PTHV-Projekt PiBaWü erfolgreich abgeschlossen

Zusammenhang von Pflegebedürftigkeit und Pflegequalität untersucht

Über 150 Vertreterinnen und Vertreter aus 58 stationären Pflegeeinrichtungen und 54 Pflegeschulen sowie deren Träger diskutierten intensiv die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Pflege in Baden-Württemberg“ (PiBaWü). Foto: Philipp Bentz

Vallendar. Das im Jahr 2016 an der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) gestartete Projekt „Pflege in Baden-Württemberg. Entwicklung struktur- und prozessorientierter Qualitätsindikatoren in der Lang-zeit-Pflege in Baden-Württemberg“ (PiBaWü) wurde nun zusammen mit der Hochschule Esslingen erfolgreich abgeschlossen. Innerhalb dieses auf drei Jahre angelegten Forschungsprojektes, bei dem mit 58 stationären Pflegeeinrichtungen und 54 Pflegeschulen zusammengearbeitet wurde, wurde der Zusammenhang von Pflegebedürftigkeit (Pflegegraden), Pflegequalität und Personalausstattung der stationären Pflege untersucht. Auszubildende der Pflegeberufe unterstützten das außergewöhnliche Forschungsvorhaben durch die Erfassung der Pflege- und Betreuungszeit bei 2564 Bewohnerinnen und Bewohner über 48 Stunden an drei Tagen in 85 Wohnbereichen, indem sie Pflegekräfte begleiteten.

„Ohne das enorme Engagement der Praktikerinnen und Praktiker in den Einrichtungen und Schulen hätten wir diese Studie nicht durchführen können“, dankt Prof. Dr. Albert Brühl, Lehrstuhl für Statistik und standardisierte Verfahren der Pflegeforschung an der PTHV und Leiter der Studie, den kooperierenden Einrichtungen, die neben der Organisation der Zeiterhebung auch eine Vielzahl an Organisationsdaten zur Verfügung stellten und im Zeitraum von sechs Monaten zweimalig Bewohnerinnen und Bewohner bezogene Qualitätskriterien (wie z. B. Stürze oder Wunden) erfassten.

„Ein zentrales Ergebnis der Studie zeigt, dass die Pflegestufen und übergeleiteten Pflegegrade die erfasste Pflege- und Betreuungszeit nur zu 21 Prozent erklären können“, sagt Prof. Brühl. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 ließ sich für die ausschließlich nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingestuften Bewohner nur ein Anteil von 10 Prozent der Zeitunterschiede in Pflege- und Betreuungszeit auf den Pflegegrad zurückführen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein Bewohner mit einem hohen Pflegegrad nicht mehr Pflege- und Betreuungszeit erhalten muss als eine Bewohnerin mit einem niedrigen Pflegegrad. Offensichtlich wird jedoch, dass die Kriterien der Pflegebegutachtung nicht zu einer der Pflegepraxis entsprechenden Einschätzung von Pflegebedürftigkeit gelangen müssen. Die Tatsache, dass der Erklärungsgehalt des Pflegegrades an der Pflege- und Betreuungszeit einen so geringen Anteil hat, wird insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass die Pflegegrade zur Berechnung der Personalausstattung der Heime herangezogen werden. „Hier können wir sehen, dass die personelle Ausstattung und damit die für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stehende Pflege- und Betreuungszeit von der Fähigkeit einer Einrichtung abhängig ist, die Bewohnerin in einen möglichst hohen Pflegegrad eingestuft zu bekommen“, fasst Prof. Brühl diese Problematik zusammen. Trotz gleicher gesetzlicher Rahmenbedingungen für alle Einrichtungen führt dies zu deutlichen Unterschieden in der Personalausstattung der Heime.

Ob diese personellen Unterschiede auch zu einem Qualitätsunterschied führen, ließ sich mit dieser Studie nicht belegen, da die erhobenen Qualitätsindikatoren zu selten auftraten, um methodisch einen einwandfreien Zusammenhang zwischen Qualitätsindikator und Pflegequalität herstellen zu können. So wurde im Verlauf der Studie in den Heimen nur bei 23 Bewohnerinnen und Bewohnern zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gegriffen und es traten nur 18 neue Druckgeschwüre bei Bewohnerinnen und Bewohnern auf. „Darüber hinaus stellen wir grundsätzlich infrage, ob die Erhebung dieser Art von Ergebnisindikatoren ein gutes Mittel ist, um Pflegequalität zu unterscheiden oder ob dadurch nicht Fehlanreize für die Einrichtungen geschaffen werden, die dadurch eine dringend notwendige Diskussion über den Qualitätsbegriff verhindern“, gibt Prof. Katarina Planer, Hochschule Esslingen, zu bedenken, die das Projekt gemeinsam mit Prof. Brühl durchgeführt hat.

Jede beteiligte Einrichtung hat eine individuelle Auswertung erhalten, aus der die relative Position des Heimes in Bezug auf die Gesamtergebnisse der Studie hervorgeht. „Hiermit haben die Einrichtungen die Möglichkeit etwas über die Arbeitsweise und das Pflegeverständnis ihrer eigenen Pflegekräfte zu erfahren und sie können prüfen, ob dies zu den Pflegegraden der Bewohnerinnen und Bewohnern passt“, weist Prof. Brühl auf die Potentiale der individuellen Auswertungen für das Pflegegrad-Management der Einrichtungen hin.

Zentrale Probleme der Pflegepraxis (Personalausstattung, Erbringen und Messen von Pflegequalität) wurden, so ein Fazit der Forscher, bislang durch den Standardisierungswillen und das Kontrollbestreben der Politik mit Hilfe der Pflegewissenschaft eher verschärft als gelöst. „Wir halten es für dringend geboten, dass Pflegeeinrichtungen mittels finanzieller Förderung für Sach- und Personalaufwände sowohl zur Entwicklung von Forschungskompetenzen als auch zur Beteiligung an Pflegeforschungsprojekten befähigt werden, um Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der aktuell drängenden Themen mit Hilfe wissenschaftlicher Erkenntnisse schaffen zu können“, sind sich Prof. Brühl und Prof. Planer einig und verweisen auf die zahlreichen noch offenen Fragen, die die Themen Personalausstattung und Pflegequalität aufwerfen.

Pressemitteilung

PTHV gGmbH

Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar

Über 150 Vertreterinnen und Vertreter aus 58 stationären Pflegeeinrichtungen und 54 Pflegeschulen sowie deren Träger diskutierten intensiv die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Pflege in Baden-Württemberg“ (PiBaWü). Foto: Philipp Bentz

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