Längere Bearbeitungszeiten wegen neuer Regelung seit 10. September
Brummifahrer sollten Führerschein rechtzeitig beantragen
Kreis Mayen-Koblenz. Seit Mittwoch, 10. September, müssen sich Berufskraftfahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsmodule in den Führerschein der Klassen C1/C1E und C/CE (frühere Klasse zwei) eintragen lassen. Es ist nicht möglich, diese Qualifikationen mit einem Aufkleber auf dem vorhandenen Führerschein zu vermerken, sondern es muss ein komplett neuer Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Das starke Antragsaufkommen kurz vor dem Stichtag führt zu längeren Wartezeiten. Lkw-Fahrten im privaten Bereich sind von den neuen Regelungen nicht betroffen.
Gewerbliche Fahrer, die ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht führen, sollten schnellstmöglich die geforderten Ausbildungsnachweise erwerben und den Antrag auf deren Eintragung bei der Zulassungsbehörde stellen. Versäumt der Lkw-Fahrer die Eintragung und gerät in eine Verkehrskontrolle, kann dies seit dem Stichtag 10. September beanstandet werden und zu kostspieligen Konsequenzen führen.
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass der Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle oder der örtlichen Stadt- oder Verbandsgemeinde gestellt werden muss. Die notwendigen Unterlagen gibt es unter www.kvmyk.de (Suchbegriff: „Führerschein“). Weitere Infos bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, per Email unter fuehrerscheinstelle@kvmyk.de oder nachmittags unter Tel. (02 61) 10 83 30.
Pressemitteilung der
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
