Mülheimer Karnevals-Gesellschaft 1920 e.V.
Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Mülheim. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 werden in der 5. Kalenderwoche (1. Februar 2014) wie vereinbart von den Konten eingezogen. Sollte sich die Bankverbindung zwischenzeitlich geändert haben, wird gebeten, diese bis zum 25. Januar unter Tel. (0 26 30) 15 44 oder per E-Mail an hpmohr@online.de) mitzuteilen, denn bei jeder falschen Bankverbindung wird die MKG mit einer Rücklastschriftgebühr belastet.
Zum Einzug des Mitgliedsbeitrages wird die Lastschrift (Einzugsermächtigung) genutzt.
Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellt die MKG ab dem 1. Februar 2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis Lastschriftverfahren um. Die bereits erteilten Einzugsermächtigungen werden dabei als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt.
Die Gläubiger-ID für den Einzug von Lastschriften lautet: DE26MKG00000730881. Die bisherige Mitgliedsnummer ist die neue Mandatsreferenz.
