Politik | 18.05.2014

Förder- und Wohnstätten gGmbH Kettig (FWS)

„Häuser am Rheindörfer Platz wurden zu Recht gebaut“

Urteil des Verwaltungsgerichts in Koblenz weist Klage gegen den Bau zurück

Kettig/St. Sebastian. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat Recht gesprochen und festgestellt, dass die Immobilien am Rheindörfer Platz in St. Sebastian zu Recht von der Förder- und Wohnstätten gGmbH Kettig (FWS) dort errichtet wurden. Geklagt hatte eine Nachbarin gegen den Kreis Mayen-Koblenz, weil dieser im Jahre 2012 Baugenehmigungen für die vier Häuser am neu angelegten Rheindörfer Platz in St. Sebastian der FWS erteilt hatte. Unter anderem hatte die Klägerin vorgetragen, dass die Errichtung der Immobilien ihr gegenüber rücksichtslos sei. Die FWS hat drei Häuser errichtet, die von Menschen mit Behinderung gemietet werden können, um dort in Wohngemeinschaftsform zu leben. In einem vierten Haus werden zusätzliche Angebote für behinderte Menschen in Form von Tagesförderung, Kurzzeitwohnen, ambulanten Angeboten, Beratung durch die SDM - Soziale Dienstleistungsgesellschaft Mittelrhein - gemacht.

Die Klägerin versuchte zunächst den Bau der Häuser zu verhindern, indem per Eilantrag die Baugenehmigungen entzogen werden sollten. Nachdem bereits dieses Ansinnen vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde, stand nun die Hauptverhandlung beim Verwaltungsgericht Koblenz an. Das Gericht entschied eindeutig und begründete seine Entscheidung unter anderem mit dem Hinweis, dass „der Anblick und die Lebensäußerungen behinderter Menschen hinzunehmen sind“. Bis zuletzt hatte es die Nachbarin darauf angelegt, dass die inzwischen am Rheindörfer Platz lebenden Menschen dort wieder ausziehen und die Häuser abgerissen werden.

Der Geschäftsführer der Facheinrichtung in Kettig, Dr. Alfred Marmann, und seine Mitarbeiter, Betroffene und deren Eltern begrüßen das Urteil, da nun endlich Gewissheit für die behinderten Menschen am Rheindörfer Platz herrscht. Alfred Marmann teilt mit: „Das Urteil ist eindeutig, es lässt nicht einmal eine automatische Berufung zu. Wir durften dort bauen und haben sowohl im Genehmigungsverfahren als auch bei den Bauausführungen keine Fehler gemacht. Jetzt müssten die Nachbarn eigentlich zum Alltag übergehen, die Häuser und Menschen dort akzeptieren.“

„Am Ende siegt die Wahrheit“

Die FWS gGmbH sah sich über die gesamte Bauzeit hin massiven Vorwürfen durch die Nachbarn ausgesetzt. Alfred Marmann stellt klar: „Wir haben Ruhe bewahrt, uns auf die Arbeit vor Ort konzentriert und die Gerichte ihre Arbeit machen lassen. Dass die Wahrheit am Ende siegen würde, darauf haben wir uns verlassen.“ Sonja Annen, Leiterin der SDM - Soziale Dienstleistungsgesellschaft Mittelrhein - informierte über die neue Form des Wohnens behinderter Menschen, die dort nicht in einem Heim leben. „Die Wohngemeinschaften bilden jeweils eine Mieter- und Nutzergemeinschaft.

Die Mitglieder einer WG mieten bei der FWS ihre gemeinsame Wohnung. Dann suchen sie sich gemeinsam einen Anbieter ihrer Wahl zur Erbringung der Betreuungs- und Pflegeleistungen.“ Dieses Modell sei nicht neu, denn es wurde aus der Altenhilfe übernommen, wo es bereits seit Langem Senioren-WGs gebe. Neu ist allerdings, dass in diesen Wohngemeinschaften auch Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf der Behindertenhilfe leben. Sie können dies, wenn ihre gesetzlichen Betreuer ersatzweise und rechtlich gleichwertig diese Entscheidung treffen. In der Regel sind die gesetzlichen Betreuer der Menschen, die jetzt bereits am Rheindörfer Platz leben, deren Eltern, die dort den Alltag gemeinsam mit der SDM für und mit den behinderten Mitgliedern der Wohngemeinschaften gestalten. Gegenüber der Betreuung in einem Heim ist neu, dass bei Unzufriedenheit die Nutzer einer Dienstleistung den Anbieter kündigen können. Sie bleiben in ihrem Lebensmittelpunkt wohnen und nehmen einen anderen Dienstleister ihrer Wahl. Bei einem Heim hingegen würde bei Unzufriedenheit ein Bewohner ausziehen müssen, wenn er mit der angebotenen Dienstleistung nicht zufrieden ist.

Alfred Marmann: „Mit diesen Wohngemeinschaften beginnt für die Behindertenhilfe eine neue Ära in Rheinland-Pfalz. Die Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat uns bereits ausdrücklich zu dem Konzept beglückwünscht, mit dem es gelingt, auch Menschen mit einem hohen Unterstützungsbedarf außerhalb eines Heims zu betreuen.“ Und dies sei von besonderer Bedeutung, da es künftig keinen Ausbau von Heimplätzen in der Behindertenhilfe mehr geben soll. Die Menschen mit Behinderung am Rheindörfer Platz hoffen nun, dass der Blick in die Zukunft gerichtet werden kann, um am Rheindörfer Platz eine soziale Einbindung zu erreichen. Erste Schritte sind bereits gemacht, indem verschiedene Vereine und die Kirchengemeinden aus St. Sebastian hoffnungsvolle Kontakte aufgebaut haben. Diese Beispiele zeigen, so Dr. Alfred Marmann, dass die Menschen mit Behinderung am Rheindörfer Platz willkommen sind und sie schrittweise zum Ortsbild gehören werden.

Pressemitteilung

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