Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Rheinland-Pfalz hatte zur Fachtagung eingeladen
„Qualität ist nicht zum Nulltarif zu haben“
Allgemeiner Konsens: Ambulantisierung kann nicht der alleinige Weg sein
Kettig. Ambulante Wohngruppe, betreutes Wohnen, unterstütztes Wohnen, Appartementwohnen stationär oder ambulant oder doch lieber die heimverbundene Hausgemeinschaft? - So viele Möglichkeiten gab es noch nie. Eine große Vielfalt alternativer Wohnformen tut sich heute auf für Menschen mit Behinderung, die nicht „klassisch-stationär“ in einem Heim wohnen möchten oder sollen. „Welche Erfahrungen werden gemacht mit diesen Wohnformen? Und, vor allem, was darf all dies kosten?“ Die im Zusammenhang mit Behinderungen zwar ungern angesprochene, aber unumgängliche Kostenfrage war der zentrale Diskussionspunkt, dem sich der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte (LVKM) Rheinland-Pfalz in seiner jetzigen Fachtagung stellte. Für einen Nachmittag lud der LVKM in Kooperation mit dem Verein für Menschen mit Behinderung in Neuwied und unterstützt von Krankenkassen sowie dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung in die Förder- und Wohnstätte Kettig ein. Rund 70 Interessierte lauschten den beiden Vortragenden Stefan Sell, Professor für Sozialpolitik an der Hochschule Koblenz, und Rainer Kaul, Landrat des Landkreises Neuwied. Es moderierte Dagmar Kossack. Mit Bedauern stellten die Veranstalter fest, dass sich kein Vertreter des Landes für die Tagung gewinnen ließ. Der allgemeine Konsens: Qualität ist nicht zum Nulltarif zu haben. Und: Die seit Jahren angestrebte Ambulantisierung im Gesundheitswesen, in puncto Jugendhilfe und nun auch bei Menschen mit Behinderung kann nicht der Weg der Wahl sein. Zumindest nicht der alleinige. Dies wurde gleich nach den Begrüßungsworten von Csilla Hohendorf, Vorsitzende des LVKM Rheinland-Pfalz, in beiden Reden deutlich. Die Vision einer heimlosen Gesellschaft sei in den Köpfen politischer Entscheidungsträger fest verankert, schilderte Professor Stefan Sell. Sie beinhalte die Annahme, dass ambulante Maßnahmen immer preiswerter seien, als stationäre - „was aber, wie die Erfahrung lehrt, nicht stimmt.“ Im Bereich der Jugendhilfe habe sich gezeigt, dass die viel beschworene Ambulantisierung oftmals zu einem ganzen Katalog von Initiativen führe. Folge sei, dass ein Jugendlicher im Rahmen von zehn bis zwölf Maßnahmen „bearbeitet“ werde. Trotzdem lande mancher, „wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist“, doch noch im Heim. Die Konsequenzen: Der große Personalaufwand führe zu hohen Kosten. Und in den Heimen sammelten sich besonders schwere Fälle, die das dortige Personal überfordern. Ähnliches sei in der Altenhilfe zu beobachten und nun bei Menschen mit Behinderung zu befürchten.
Bedarfsplanung ist nötig
Vereinsamung war ein weiteres Stichwort. „Mancher Mensch mit Behinderung profitiert von Mitbewohnern, denen es ähnlich geht, und möchte gar nicht auf sich gestellt leben“, so Sell. Keinesfalls aber dürfe die günstigere Lebensform im Heim das qualitativ „billigere“ sein. Seine Forderung: Eine Bedarfsplanung sei vonnöten, bevor das Bundes-Teilhabe-Gesetz greift, sich Pflegeversicherung, Kommunen, Land und Bund gemeinsam und - so sei zu hoffen - ohne Zuständigkeitsgerangel der Menschen mit Behinderung annehmen. Was möchten die Betroffenen überhaupt? Erst wenn das feststehe, könne nach individuellen Lösungen gesucht werden, ob stationär oder ambulant.
Einig waren sich Redner und Tagungsteilnehmer, dass stationäre Einrichtungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Stattdessen gelte es, gewachsene Strukturen an veränderte Bedürfnisse anzupassen und durch bessere personelle Ausstattung, Individualisierung und mehr Selbstbestimmung zu verbessern. Es gehe nicht an, dass eine Wohnform auf Kosten der Anderen gefördert werde, sich das selbstbestimmte Leben künftig um eine magere Lebensqualität von Heimbewohnern entwickele. Landrat Rainer Kaul stellte, stellvertretend für viele, die heikle Ist-Situation dar. Er skizzierte mit Ehrlichkeit und Offenheit die finanzielle Notsituation seiner Kommune in puncto Eingliederungshilfe und warb um Verständnis, wenn nicht alle Wünsche umgesetzt werden können. Hier entziehe sich das Land der Verantwortung. Obwohl es nach der Klage durch den Kreis Neuwied dazu verurteilt wurde, den Kommunalen Finanzausgleich gerechter zu gestalten, sei noch keine realistische Lösung abzusehen. Zum Hintergrund: Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz trägt das Land eine Mitverantwortung für Kosten, die auf vom Bund übertragene Aufgaben zurückgehen. Es muss den Kommunen vor allem wegen der hohen Sozialausgaben deutlich mehr Geld zukommen lassen. Jetzt liegen erste Zahlen vor. Die erstrittene Hilfe sei aber noch lange nicht ausreichend, so Kaul: „Wir als Landkreis mit den meisten Behinderteneinrichtungen sind noch nicht zufrieden. Auch der Bund muss einsteigen. Wir können das so nicht schultern.“
Es geht anders
Dass das negative Bild von stationärer Unterbringung, das in manchen Köpfen spukt, gänzlich unberechtigt sein kann, davon durften sich die Teilnehmer der Tagung vor Ort überzeugen. Die Besichtigung der Förder- und Wohnstätte Kettig zeigte, wie es gehen kann: Freundliche, helle Räumlichkeiten, Schwarzlicht- und Snoezelraum, Trainingsräume, Schwimmbad, Streichelzoo, Öffnung nach außen - all dies sind hier Selbstverständlichkeiten.
LVKM Rheinland-Pfalz
