Wirtschaft | 01.04.2020

- Anzeige - Unterstützung in schwierigen Zeiten

Corona-Hilfe für Privatkunden

Kreissparkasse Mayen ermöglicht
Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen

Mayen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise belasten nicht nur die Unternehmen und Selbstständigen, sondern können auch bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kurzfristig zu finanziellen Engpässen führen.

Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. April 2020 in Kraft treten. Bei der Kreissparkasse Mayen kann die Aussetzung der Zins- und Tilgungsleistungen bereits ab 26. März unter www.kskmayen.de/corona beantragt werden.

„Die Erleichterungen des Gesetzgebers begrüßen wir ausdrücklich. Darüber hinaus haben wir kurzfristig ein Maßnahmenbündel für unsere von der Corona-Krise betroffenen Privatkunden geschnürt: von der Aussetzung der Kreditraten bis zu einem Sonderkreditprogramm. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu unseren Beraterinnen und Beratern auf, damit eine individuelle Lösung gefunden werden kann“, betont KSK-Vorstand Christoph Weitzel.

Kreissparkasse Mayen

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