Wirtschaft | 18.11.2016

Forensiktage der Klinik Nette-Gut

Reformen des Maßregelvollzugs standen im Mittelpunkt der Forensiktage

13. Auflage der Fachtagung beschäftigte sich mit Änderungen der Gesetzgebung

Andernach. Bei den 13. Forensiktagen der Klinik Nette-Gut (KNG) stand in diesem Jahr natürlich ein Thema im Vordergrund: die Novellierung des Gesetzes zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB. Diese lässt erwarten, dass mit einer geringeren Einweisungsquote und mit früheren Entlassungen von Patienten zu rechnen ist. Das zweite Thema, das für die Forensik im Mittelpunkt des Interesses steht, ist das neue Maßregelvollzugsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, in dem auch die multiprofessionelle Behandlung von Patienten geregelt wird.

„Wir stecken in einem Dilemma“, konstatierte Dr. Gerald Gaß, Geschäftsführer des Landeskrankenhauses (Träger der KNG), in seiner Begrüßung. In der KNG sei derzeit von rund 30 zu entlassenen Patienten auszugehen. Im Ministerium gäbe es dazu eine gute und konstruktive Diskussion, Konzepte würden erarbeitet. „Wir brauchen mehr Zusammenarbeit mit der gemeindenahen Psychiatrie“, sagte Dr. Gerald Gaß. Und: „Wir wollen unseren Beitrag leisten.“ Der Ärztliche Direktor der Klinik, Wolfram Schumacher-Wandersleb, sprach von „Aufgaben ohne Ende“. Aber immerhin wisse er um eine „starke Truppe“ und einen „starken Rücken“ bei der Bewältigung dieser Aufgaben.

„Umbruch ist ein passender Ausdruck“

„Umbruch ist ein passender Ausdruck“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Reform sei „zu begrüßen“, bringe aber Herausforderungen mit sich. Dennoch: Der Maßregelvollzug sei ein Durchgang, auch forensische Patienten hätten ein Recht darauf. Der Runde Tisch im Ministerium ziele darauf ab, den Patienten nach der Entlassung ein Angebot machen zu können. Dabei sei die Psychiatrische Institutsambulanz unabdingbar: Unterm Strich sieht Sabine Bätzing-Lichtenthäler „gute Chancen für eine Weiterentwicklung des Maßregelvollzugs“. Die Initiatoren der Forensiktage hatten wie gewohnt Referenten aus verschiedenen Bereichen angeworben, um das Thema der Veranstaltung möglichst breit und in vielen Facetten zu beleuchten. So sprach der Kriminalpsychologe Prof. Dr. Rudolf Egg über Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Kriminalpsychologie und forensischer Psychiatrie bei der Begutachtung im Straf- und Maßregelvollzug. Andreas Emmerich und Sebastian Wohde (bei KNG) berichteten über die Erfahrungen der Klinik bei der Einführung der Adherence-Therapie.

Wie es aussehen kann, wenn der Maßregelvollzug eines ganzen Landes de facto geschlossen wird, berichteten Prof. Dr. Franco Scarpa und Dr. Pietro Pellegrini. In Italien wurde die Schließung 2014 eingeleitet. Die Referenten zeigten die Probleme auf, die sich damit ergaben. Oliver Schardt und Frank Voss referierten zur Begleitung von forensischen Klienten in der Gemeindepsychiatrie und in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Aus diesen Erfahrungen lässt sich auf kommende Probleme hinweisen, denn letztlich findet mit der Öffnung und Liberalisierung der Unterbringungspraxis eine Verlagerung der Probleme statt, die schon immer in der Rehabilitation von Forensik-Patienten bestand.

Wohin mit den Patienten?

Eine Frage, die auch im Landeskrankenhaus gestellt wurde: Wohin mit den Patienten, die von den Kliniken weiter als gefährlich eingestuft werden und für die nun keine Entlassungsvorbereitung erfolgen kann? Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen, zeigte auf, wie das Bundesland diesen Konflikt im Rahmen regionaler Forensikkonzepte zusammen mit örtlichen Strafvollstreckungskammern, Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie und der Eingliederungshilfe zu lösen versucht.

Dr. Norbert Schalast sprach über Reformen des Rechts der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Für die Unterbringung in der Entziehungsanstalt lässt sich zeigen, so der Referent, dass Reformen des Maßregelrechts ihre Ziele seit 30 Jahren verfehlen. Den Abschluss bildete der Vortrag von Kathrin Kocherscheidt, stellvertretende Vorsitzende der großen Strafvollstreckungskammer, die zur jährlichen Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung von Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus berufen ist. Sie fragte, ob die Novellierung des § 63 der große Wurf sei. Ihre klare Antwort: „Nein, es ist kein großer Wurf.“ Eher ein Kleiner. „Was wird denn aus den Menschen?“

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