Politik | 01.07.2026, 07:50 Uhr

Lersch/Odenkirchen: „Die Abschaffung von Minijobs schafft keine bessere, sondern vernichtet niederschwellige, legale und abgesicherte Beschäftigung.

MIT zur geplanten Mini-Job-Abschaffung: „Wer mitarbeiten will, wird bestraft!“

Elmar Lersch (l.) Vorsitzender des MIT Kreisverband Ahrweiler und Detlef Odenkirchen, stellv. Vorsitzender MIT-Kreisverband Ahrweiler und Vorsitzender des MIT-Bezirksverbands Koblenz Montabaur, machen sich Sorgen über das Vorhaben der Reformpolitik im Land. Sind diese berechtigt?

Kreis Ahrweiler. Für den deutschen Mittelstand sind Minijobs ein essenzielles Instrument der flexiblen Personalplanung. Sie ermöglichen es den Unternehmen, kurzfristige Auftragsspitzen abzudecken, ohne langfristige Fixkosten aufzubauen. In Branchen wie der Gastronomie, im Handel oder im Handwerk sichern diese flexiblen Aushilfen oft die Wettbewerbsfähigkeit. Auch für den Mittelstand im Kreis Ahrweiler wäre eine solche Entscheidung fatal.

„Er wird von etwa 6,8 Millionen Menschen genutzt, meist bewusst und freiwillig. Er führt nicht direkt in die Altersarmut. Er verhindert nicht eine Vollzeitbeschäftigung, führt nicht in eine Sackgasse und verhindert auch nicht den Aufstieg. Die geplante Verschärfung trifft nicht nur die Arbeitgeber“, so der Vorsitzende der MIT Kreisverband Ahrweiler, Elmar Lersch.

Seit 2013 sind Mini Jobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Wer einen kleinen Eigenanteil zahlt, erwirbt vollwertige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, einschließlich Reha und Erwerbsminderungsschutz. Nur wer ausdrücklich will, lässt sich auf Antrag befreien.

Nach einer Veröffentlichung der Minijobzentrale im vierten Quartal 2025 haben 3,56 Millionen der Minijober bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, ca. 1,8 Millionen sind im Rentenalter oder stehen kurz davor, rund 1,2 Millionen sind unter 25 und finanzieren das Studium oder die Ausbildung. „Wird der Minijob unattraktiv gemacht, verschwindet nicht die Arbeit, sondern wandert unmittelbar in die Schwarzarbeit. Dort gibt es keinen Rentenanspruch“, so der stellvertretende Vorsitzende der MIT Kreisverband Ahrweiler und Bezirksvorsitzende der MIT Koblenz Montabaur, Detlef Odenkirchen.

Nach einer Veröffentlichung der Minijobzentrale im vierten Quartal 2025 wollen 5,3 % aller Minijober ihren Minijob überhaupt in eine sozialversicherungspflichtige Stelle umwandeln. Das sind rund 0,37 Mio. von 6,93 Mio. Der weit überwiegende Teil nutzt ihn bewusst zum Hinzuverdienst. Die Gründe sind individueller Natur, Nebenverdienst oder Hauptbeschäftigung, Vereinbarkeit von Familie und Pflege, Studium oder ein aktiver Ruhestand. Er ist also für Millionen von Menschen nicht aus der Not geboren, sondern eine bewusste Entscheidung für mehr Flexibilität, so Lersch.

Aus der gleichen Veröffentlichung der Minijobzentrale im vierten Quartal 2025 ergibt sich, dass für diejenigen, für die der Minijob als Brücke infrage kommt, hier in 43,8 % der Fälle in eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung mündet. „Zwei Drittel, nämlich 66,7 % bleiben bei demselben Arbeitgeber. Der Minijob ist also eine reale Alternative zu einer Vollbeschäftigung. Für das Gastgewerbe ist es ein zentrales Instrument, um Personal kennen zu lernen, einzuarbeiten und langfristig zu binden. In Branchen mit verstärktem Personalbedarf zu bestimmten Zeiten ist der somit unverzichtbar“, so Odenkirchen weiter.

Lersch fügt hinzu: „Wer den Minijob verteuert, trifft nicht „abstrakte Arbeitgeber“, sondern Millionen von Beschäftigten ganz konkret durch weniger Stunden, weniger Stellen und weniger Netto. Die größte Minijob-Branche ist nicht das Gastgewerbe, sondern Handel und Kfz-Reparatur mit über 1 Million Beschäftigten“. (minijob-Zentrale, Q1/2026)

„Ein erprobter Beitrags-Sprung an der Minijob-Grenze bestraft die, die mitarbeiten wollen. Der Übergangsbereich ist kein Schlupfloch, sondern die Brücke, die Mehrarbeit überhaupt erst attraktiv macht. Ein Wegfall der Mini-Jobs würde viele Unternehmen auch im Kreis Ahrweiler sehr hart treffen“, ergänzt Odenkirchen mit besorgter Mine.

Die Reformlogik beeinträchtigt die flexible Arbeit. Der Minijob wird verteuert, der Midi-Job- Übergangsbereich, bei dem das monatliche Gehalt zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt, fällt als Folge weg, während die Aktivrente nur ab der Regelaltersgrenze steuerfrei gestellt wird. „Wer arbeiten will, wird bestraft, wenn er nicht in das enge Schema passt: Frührentner, Erwerbsminderungsrentner und Minijobber bleiben außen vor. Wer Arbeit fördern will, muss sie über die gesamte Spanne attraktiv und lohnend machen“ so Lersch.

Die Minijobs erzeugen bereits Beiträge. Fraglich ist aber, ob höhere Belastungen zu mehr regulärer Beschäftigung führen oder dazu, dass Arbeit ganz unterbleibt. „Die Abschaffung von Minijobs schafft keine besseren, sondern vernichtet niederschwellige, legale und abgesicherte Beschäftigung. Gerade im Gastgewerbe und Handel benötigt man diese Flexibilität, um überhaupt zuverlässig für seine Gäste und Kunden da zu sein“, sind sich Lersch und Odenkirchen sicher.

Elmar Lersch (l.) Vorsitzender des MIT Kreisverband Ahrweiler und Detlef Odenkirchen, stellv. Vorsitzender MIT-Kreisverband Ahrweiler und Vorsitzender des MIT-Bezirksverbands Koblenz Montabaur, machen sich Sorgen über das Vorhaben der Reformpolitik im Land. Sind diese berechtigt? Foto: Frank Hoffmann, MIT RLP

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