Bekanntmachung des Landrats
über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration (Integrationsbeirat) am Sonntag, dem 23.11.2014
I.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.07.2014 gemäß § 4 der Satzung über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration Sonntag, den 23.11.2014, als Wahltag für die Wahl des Integrationsbeirates bestimmt.
II.
Aufgrund der Satzung zu I., der Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sowie der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahlen des Integrationsbeirates
für den Kreis Ahrweiler
sowie von
Wahlvorschlägen für die Wahlen der Integrationsbeiräte für die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler,
Remagen und Sinzig
auf.
III.
Jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag mit einem oder mehreren Bewerbern bis zur höchstzulässigen Zahl einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen.
Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien und Wählergruppen (Listen) eingereicht werden.
IV.
Wahlvorschläge sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Kandidaten gültig.
Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Weitere Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich.
Im Wahlvorschlag sind die Vorgeschlagenen unter Angabe von Name, Vorname und Anschrift eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale, sofern dies zur Identifizierung des Vorgeschlagenen (Beruf oder Stand oder Alter) erforderlich ist, anzugeben.
Im Wahlvorschlag sind auch die vorschlagende Person (Name, Vorname und Anschrift) oder die Organisation (Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien oder Wählergruppen) eindeutig zu bezeichnen.
V.
Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, den 06. Oktober 2014, 18.00 Uhr,
ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
VI.
Vordrucke für Wahlvorschläge sind bei den Stadtverwaltungen Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig sowie bei der Kreisverwaltung erhältlich. Die Mitarbeiter stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.
Vordrucke zur Bescheinigung der Wählbarkeit sind bei den Stadtverwaltungen Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig als auch bei den Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal sowie bei der Gemeindeverwaltung Grafschaft erhältlich.
VII.
Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, gebe ich spätestens bis zum 11. November 2014 bekannt.
VIII.
Die Wahlleiterinnen und Wahlleiter der Städte geben in ortsüblicher Weise die Zahl der zu wählenden Integrationsbeiratsmitglieder, die Höchstzahl der aufzustellenden Bewerberinnen und Bewerber, im Falle der Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbereiche die Wahlbereichseinteilung sowie die Anschrift der Wahlleiterin oder des Wahlleiters bekannt.
IX.
Die Gesamtzahl der in den Integrationsbeirat des Landkreises Ahrweiler zu wählenden Mitglieder beträgt elf.
In einem Kreiswahlvorschlag zur Wahl des Integrationsbeirates des Landkreises Ahrweiler dürfen höchstens 22 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden.
Der Landkreis Ahrweiler bildet für die Integrationsbeiratswahl folgende acht Stimmbezirke:
1. Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler2. Stadt Remagen
3. Stadt Sinzig4. Gemeinde Grafschaft
5. Verbandsgemeinde Adenau6. Verbandsgemeinde Altenahr
7. Verbandsgemeinde Bad Breisig8. Verbandsgemeinde Brohltal
Kreiswahlvorschläge sind
bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, Zimmer Nr. 3.30, 3. Stock, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahlen der Integrationsbeiräte für die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig sind bei den dortigen Verwaltungen einzureichen.
Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.
Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 23.08.2014
Dr. Jürgen Pföhler
Landrat zugleich als Kreiswahlleiter
