Politik | 07.05.2013

Ahrweiler Strafgericht

Betrugsdelikte eines Altenpflegers in Adenau

Betrugsdelikte eines Altenpflegers in Adenau

Ahrweiler. Das Ahrweiler Strafgericht hat einen notorischen Betrüger zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 42-jährige Saarländer ist seit 1993 immer wieder mit Betrugsdelikten aufgefallen und hat wegen seiner Taten insgesamt auch schon knapp viereinhalb Jahre im Gefängnis verbringen müssen. Um einen Neuanfang zu starten, siedelte er im März vergangenen Jahres - sechs Monate nach seiner letzten Haftentlassung - nach Adenau um. Dort trat er in einem Seniorenzentrum eine Stelle als Altenpfleger an. Nur wenige Wochen später war die Polizei erneut hinter ihm her. Der Angeklagte hatte nach einem Praktikum im Seniorenzentrum eine Festanstellung bekommen. Für eine Übergangszeit von vier Wochen hatte er eine möblierte Wohnung in der Einrichtung nutzen dürfen. Der 42-Jährige ging offensichtlich von einem längerem Aufenthalt aus und richtete sich dort häuslich ein. Die vorhandenen Möbel stellte er in den Flur, um anschließend ein örtliches Möbelhaus aufzusuchen. Dort kaufte der Angeklagte eine Couch und ein Bett - das teuerste, das in dem Einrichtungshaus zu bekommen war. Kostenpunkt: 6.200 Euro. „Ich habe mich nicht getraut, ehrlich zu sagen, dass ich mir das gar nicht habe leisten können“, gab der Angeklagte zu, dass er ob seines geringen Gehaltes von vornherein nicht in der Lage gewesen ist, das neue Mobiliar zu finanzieren.

Im selben Monat suchte er in Adenau zudem einen Juwelier auf. Mit der Begründung, dass er einer Bewohnerin zwei Uhren zur Ansicht vorlegen wolle, ließ er sich zwei Uhren im Wert von 1.100 Euro aushändigen. Für eine wolle sich die ältere Dame entscheiden, die andere werde er wieder zurückbringen. Das Interesse der Bewohnerin war jedoch frei erfunden. Später holte er eine weitere Uhr sowie zwei Armbänder, so dass er Waren im Wert von insgesamt 2.000 Euro an sich genommen hatte. Uhren und Schmuck behielt der Angeklagte für sich selbst.Bis auf eine geringe Anzahlung blieb er erneut den Kaufpreis schuldig. „Auch das war vollkommen idiotisch von mir“, räumte der gelernte Drucker ein, der nach eigenen Angaben Schulden in Höhe von 350.000 Euro angehäuft hat. Ein Gutachten von 2011 bescheinigt ihm zudem eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Wie Zeugen berichteten, soll der Angeklagte außerdem Dekorationsartikel, Elektrogeräte und Teppiche gekauft und ebenfalls nicht bezahlt haben. Dies war jedoch nicht Gegenstand des Verfahrens. Dem 42-Jährigen wird auf eigenen Wunsch demnächst ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt. Mit dem Urteil blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte zwei Jahre Haft gefordert. „Die Entscheidung, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen, stand arg auf der Kippe. "Begreifen Sie das als allerletzte Chance, Ihr Leben in den Griff zu bekommen“, betonte die Richterin.

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