Allgemeine Berichte | 04.05.2026

Die alte Ockenfelser Linde soll fallen

Die alte Linde in Ockenfels.  Foto: privat

Ockenfels. Fragt man die älteren Ockenfelser, so stand diese Linde schon zur Zeit des Zweiten Weltkriegs. Damals war die heutige Bergstraße kaum mehr als ein schmaler Fußweg, gesäumt von Streuobstwiesen. Erst in den 1960er Jahren wurde der Weg verbreitert und mit Schotter befestigt – und schon damals achtete man im Ort darauf, den Baum zu bewahren.

Die Jahre vergingen und die Linde durfte ungestört wachsen. Als Ende der 1970er Jahre der Ausbau der Bergstraße geplant wurde, geriet sie erneut in Gefahr. Der Baum stand im Weg und sollte gefällt werden. Doch die Ockenfelser setzten sich erneut für ihn ein - mit Erfolg. Noch heute steht die Linde im Bereich des Bürgersteigs, denn man pflasterte kurzerhand um sie herum.

Später entstand direkt neben dem Baum ein Haus. Der Bauherr ging mit bemerkenswerter Umsicht vor: Erdarbeiten im sensiblen Wurzelbereich wurden auf ein Minimum reduziert und die Fundamente so angelegt, dass die Wurzeln diese nicht schädigen können. So blieb die Linde erhalten und mit ihr ein Stück gewachsene Ortsgeschichte.

Im Jahr 2009 wechselte das Haus den Besitzer. Der neue Eigentümer verlangte bald die Fällung der Linde, was der Gemeinderat entschieden ablehnte. Daraufhin ließ er den Baum einseitig stark zurückschneiden, sodass er nur noch halbseitig belaubt war. Dieser Eingriff wurde damals als Sachbeschädigung geahndet. Seither schwelt ein Streit zwischen dem Zugezogenen und der Gemeinde – ausgelöst durch herabfallendes Laub.

Inzwischen hat sich die Linde von den Schäden erholt. Doch der Hauseigentümer fordert erneut ihre Beseitigung. Und nun hat der Gemeinderat wegen eines einzelnen hartnäckigen Bürgers beschlossen, den Baum doch zu fällen.

Anfang März sollte die Linde bereits durch einen Baumdienst entfernt werden. Nur das beherzte Eingreifen eines Ockenfelser Bürgers konnte dies vorerst verhindern.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig: Eigentümer alter Grenzbäume sind in der Regel nicht verpflichtet, Laubfall oder Überhänge zu beseitigen. Solche Beeinträchtigungen gelten in dörflichen Gebieten als ortsüblich und müssen gewöhnlich hingenommen werden.

Nun bleibt den Ockenfelsern Zeit bis Ende September, um den Gemeinderat zum Umdenken zu bewegen, damit die alte Linde auch künftig das Ortsbild prägt und als lebendiges Zeugnis der Dorfgeschichte erhalten bleibt.

Karl Frings

Die alte Linde in Ockenfels. Foto: privat

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