Politik | 23.01.2013

Anschlagsversuchs auf dem Bonner Hauptbahnhof:

Bundesanwaltschaft und BKA bitten um Mithilfe

Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt.

Bonn/Wiesbaden. Am 10.12.2012, gegen 13:00 Uhr, stellte eine bislang unbekannte männliche Person im Bonner Hauptbahnhof am Gleis 1 eine blaue Reisetasche ab, in der sich ein Sprengsatz befand. Um weitere Hinweise zur Identität des Mannes, der die blaue Reisetasche kurz vor der Tat im Bereich des Bonner Hauptbahnhofes mitgeführt hatte, sowie zur Herkunft der betreffenden Tasche zu gewinnen, haben sich die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt entschlossen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsfahndung durchzuführen. Zu diesem Zweck wird umfangreiches und zum Teil neues Bild- und Videomaterial auf der Homepage und der Facebookseite des Bundeskriminalamtes veröffentlicht. Des Weiteren werden bundesweit Fahndungsplakate ausgehängt und Handzettel im Bereich des Hauptbahnhofes Bonn verteilt.

Die unbekannte männliche Person wird wie folgt beschrieben:

- 20 - 40 Jahre alt, - normale bis kräftige Statur, - ca. 167 - 172 cm groß, - sie trug zur Tatzeit einen Bart. Der unbekannte Mann war bekleidet mit - einer beigefarbenen Jacke, - einem dunklen Kapuzenpullover, - einer dunklen Hose mit zwei hellen Streifen auf jeder Seite und - einer dunklen Mütze und Handschuhen. Die abgestellte Reisetasche weist folgende Besonderheiten auf: - blaue Nylontasche mit schwarzen Nähten und schwarzem Reißverschluss, - ca. 45 cm lang, - sie hat einen seitlich angebrachten Streifen (schwarze Umrandung oben und unten, mittig weiß), - zwei seitlich angebrachte, schwarze Handgriffe und - einen langen schwarzen Trageriemen mit Schulterpolster.

Die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt wollen wissen:

1. Wer kann Angaben zu der Identität der abgebildeten Person machen? 2. Wo ist die abgebildete Person aufgefallen? 3. Sind die Kleidungsstücke oder die blaue Reisetasche der verdächtigen Person aufgefallen und können Angaben zu deren Herkunft gemacht werden? Für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ist eine Belohnung von bis zu 50.000 Euro ausgesetzt. Die Bundesanwaltschaft hat die ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Bonn geführten Ermittlungen am 14.12.2012 übernommen und das Bundeskriminalamt mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung beauftragt. Grundlage für die Entscheidung waren Hinweise auf einen radikal-islamistischen Hintergrund des versuchten Sprengstoffanschlags. Aber auch andere Motivlagen und Phänomenbereiche sind weiterhin in Betracht zu ziehen. Vor diesem Hintergrund wird die Bevölkerung mit der heutigen Öffentlichkeitsfahndung erneut um Mithilfe gebeten.

BKA-Pressemitteilung

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