Allgemeine Berichte | 16.05.2013

Oberlandesgericht Koblenz:

Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein

Eingang eines Schreibens per Telefax am Folgetag um 0:00 Uhr ist verspätet

Koblenz. Geht der Schriftsatz eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozess nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0:00 Uhr des Folgetages per Telefax ein, so ist die Frist abgelaufen und gilt als versäumt. Auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23:59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0:00 Uhr das Gericht erreicht hat, ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich ist dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige Übermittlung und Speicherung der Sendedaten im Empfangsgerät des Gerichts. Wenn die Frist zur Begründung des Rechtsmittels in dieser Weise nicht eingehalten wird, ist die Berufung nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt unzulässig. Dies hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 15. April 2013, Az.: 12 U 1437/12) und damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Trier als unzulässig verworfen.

Der Kläger hatte den Beklagten nach einem Hauskauf auf Schadensersatz in Höhe von knapp 70.000,- Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht wies die Klage ab. Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Klägers zunächst innerhalb der Monatsfrist ordnungsgemäß Berufung ein. Sodann hatte er die Berufung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe fristgerecht zu begründen, ebenfalls eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung. Diese Frist zur Begründung der Berufung war dem Kläger bis 25. Februar 2013 verlängert worden. Am 25. Februar 2013 um 23:59 Uhr startete der Anwalt des Klägers per Telefax die Übermittlung der dreiseitigen Berufungsbegründung an das Oberlandesgericht, die das Gericht aber erst um 0:00 des Folgetages vollständig erreichte.

Der OLG-Senat legte in seiner Entscheidung dar, die vollständige Übermittlung und Speicherung der Berufungsbegründung bei dem Faxgerät des OLG sei erst um 0:00 Uhr erfolgt, mithin erst zu Beginn des Folgetages, wodurch die Frist zur Begründung der Berufung versäumt worden sei. Dabei werde nicht auf den (späteren) Ausdruck des Faxes abgestellt, sondern auf die Speicherung der Sendedaten im Faxgerät des Gerichts. Wegen Versäumung der Frist musste der Senat die Berufung insgesamt als unzulässig verwerfen.

Auch der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hatte keinen Erfolg. Wer unverschuldet eine Frist versäumt, kann das Versäumnis unter bestimmten Voraussetzungen heilen und eine Wiedereinsetzung in die versäumte Frist erreichen. Das kam jedoch im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Ein Anwalt darf zwar die ihm eingeräumte Frist im Zivilprozess voll ausschöpfen. Für den Fall einer sehr späten Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes muss er aber sicherstellen, dass dieser auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht. Im zu entscheidenden Fall hätte der Anwalt so früh mit der Übermittlung des Faxes beginnen müssen, dass unter normalen Umständen noch mit dem vollständigen Eingang der Berufungsbegründung bis 23:59 und 59 Sekunden hätte gerechnet werden müssen. Davon konnte bei einem Start der Übermittlung erst kurz vor Mitternacht aber nicht ausgegangen werden.

Pressemitteilung des Oberlandesgerichtes Koblenz

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Lena: Diversität ist wichtig: Der Wolf reguliert Überpopulationen ( z.B. Schwarzwild, Rehwild). Für schlecht geschützte Herdentiere sind die Besitzer verantwortlich.
  • Peter 1: Trotzdem ist der Wolf hier vollkommen überflüssig.
  • Walter Miller : Ein verpixeltes Bild von der durch den Wolf getöteten Ziege. Was will man damit ausdrücken ? Das ein Wolf besonders grausam ist ? Er ist ein Geschöpf der Natur - nicht mehr und nicht weniger. Im Gegensatz zu den 467.000 Jägern in Deutschland.
  • Michael Geiger, 56337 Eitelborn: Michael Geiger, Leider kann ich die Losnummern aus der Ziehung vom 28.03.26 im Globus Bubenheim nicht finden.. Warum nicht
  • Dietmar Gläsener: Leider kann ich meine Gewinnlos Nummern , Ziehung vom 28.03.26 im Clobus in KO-Bubenheim nicht abrufen im Internet. Woran liegt es? D. Gläsener, 56237 Nauort
  • S. Bastian: Herr Winkelmann, Sie werden doch ihren eigenen Artikel kennen. Zitat: "Verbandsbürgermeister Jan Ermtraud machte in einer Rede deutlich, dass die Maßnahmenliste einerseits das Ergebnis eines vertrauensvollen...
  • Andreas Winkelmann: Hallo Frau Roth, von "vertrauensvoll" steht nichts im Bericht. Und die veränderte Maßnahmenreihenfolge ist ausdrücklich erwähnt. Gleich zu Anfang ist auf die dem Ratsinformationssystem zu entnehmenden Details verwiesen, wo u..a.
  • Dagmar Both: Guten Morgen Herr Winkelmann, herzlichen Dank für ihre Berichterstattung. Wenn sie von einer vertrauensvollen Abstimmung im Abstimmungsprozess zum Sondervermögen berichten, - dann gilt dies leider nicht für die Freien Wähler.
Dauerauftrag
Dauerauftrag Imageanzeige
Kreishandwerkerschaft
Ostergruß
Osterangebot
Kreishandwerkerschaft - Anzeige Pool
Ostergrußanzeige
Feierabendmarkt Bad Neuenahr / o.B. Sponsoring
Anzeige Lange Samstage
Mitarbeiter IT-Administrator
Empfohlene Artikel
Vorstand der kfd Adenau mit den Jubilarinnen und Pastor Dr. Justen
70

Adenau. Zur Mitgliederversammlung der kfd Adenau am Mittwoch, 1. April, in der Scheune am Buttermarkt kamen 36 Damen und Herren zusammen. Die Sitzungsleitung lag bei Ruth Holbach. Nach der Begrüßung folgten ein gemeinsames Gebet sowie ein Totengedenken, das durch das Entzünden von elf Kerzen einen würdigen Rahmen erhielt. Die geistliche Einstimmung gestaltete Anneliese Nieten.

Weiterlesen

Symbolbild.  Foto: ROB
97

Adenau. Im Zeitraum vom 27.03.2026, 17:00 Uhr, bis 28.03.2026, 12:00 Uhr, wurden durch bislang unbekannte Täter etwa 30 Meter Fichtenlangholz aus dem Stadtwald Adenau, Bereich Schwallenberg, entwendet. Nach Angaben des Anzeigers muss der Abtransport mit einem größeren Gefährt (vermutlich Forstzugmaschine mit Kran und Anhänger) stattgefunden haben.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Die Verkehrssituation an der Aloisius-Grundschule stresst die Anwohnerschaft. Foto: ROB
2267

Immer wieder kommt es zu kritischen „Manövern“: Auch die Stadtverwaltung sieht zunehmende Belastung:

HeimatCheck: Ahrweiler: Eltern-Taxis stressen alle

Ahrweiler. Seit mehreren Jahren steht die Aloisius-Grundschule vor einer wachsenden Herausforderung: dem zunehmenden Verkehrsaufkommen durch sogenannte „Elterntaxis“. Leser von BLICK aktuell berichten, dass sich die Situation trotz wiederholter Hinweise und Appelle bislang nicht verbessert habe. Insbesondere zu den morgendlichen Bringzeiten sowie am Mittag beim Abholen der Kinder kommt es regelmäßig zu kritischen Verkehrssituationen rund um das Schulgelände.

Weiterlesen

Symbolbild. Foto: Adobe Stock
132

Bonn. Am kommenden Samstag (04.04.2026) findet in Beuel und in der Bonner Innenstadt der „Bonner Ostermarsch 2026“ statt. Zu dieser Friedensdemonstration erwarten die Veranstalter rund 500 Teilnehmende. Die Versammlung beginnt um 13:00 Uhr auf dem Mirecourtplatz am Beueler Rheinufer. Von dort aus ist folgender Aufzugsweg vorgesehen:

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Kreishandwerkerschaft
Kreishandwerkerschaft
Essen auf Rädern
Alles rund ums Haus
Rund ums Haus
Innovatives rund um Andernach
Imageanzeige Dauerauftrag 04/2026
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, April 2026
Titel
Koblenz blüht
Rund ums Hause Mayen/Mendig
Anlagenmechaniker
fit für`s Alter?
Rund ums Haus
Innovatives rund um Andernach
Koblenz blüht // Frohe Ostern 2026
Anzeige KW 14
Imageanzeige - Ostern