Politik | 27.02.2015

Mechthild Heil MdB und Guido Ernst MdL (CDU) zum Mindestlohn

Erleichterung im Sportbereich

Kein Mindestlohn für Vertragsspieler

Berlin. Die beiden CDU-Parlamentarier Mechthild Heil MdB und Guido Ernst MdL begrüßen nachhaltig den jetzt gefundenen Kompromiss für die Umsetzung des Mindestlohngesetzes in Sportvereinen. Danach gilt für Vertragsspieler künftig der Mindestlohn nicht, auch wenn die Vertragsspieler bei der Minijob-Zentrale von ihren Vereinen angemeldet wurden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat zugestimmt, dass der Zoll künftig Vertragsspieler nicht kontrolliert. Heil und Ernst sehen darin einen Erfolg für die Beharrlichkeit der letzten Wochen: die Bundesarbeitsministerin hat auf Intervention der Union wichtige Punkte beim Mindestlohn zu Gunsten von Ehrenamtlichen nachgebessert.

„Wir begrüßen diese Richtungsänderung der Bundesarbeitsministerin. Die Union hat immer wieder darauf hingewiesen, dass das Mindestlohngesetz bei den Sportvereinen große Probleme verursacht. Für den deutschen Sport ist es ganz wichtig, dass Regelungen gefunden werden, die die besonderen Bedingungen im Sport und im Vereinswesen angemessen berücksichtigen,“ so Mechthild Heil und Guido Ernst übereinstimmend.

Zur Erläuterung: bei Vertragsspielern handelt es sich nicht um ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis. Vielmehr wollen die Vereine den Spieler, der in der Regel 250 Euro erhält, nur insoweit an den Verein binden, dass er nicht in der Winterpause zu einem anderen Club wechselt. Deshalb ist hier eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt. Bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, für die in den Vereinen eine Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz gezahlt wird, gilt das Mindestlohngesetz dann nicht, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im Mittelpunkt steht und nicht der Erhalt einer finanziellen Geldleistung. In den Fällen, in denen ehrenamtlich Tätige bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind, empfehlen das Arbeitsministerium und die Sportverbände, dieses rückgängig zu machen. Dann gilt auch für diese ehrenamtlich Tätigen das Mindestlohngesetz nicht.

Mechthild Heil dazu abschließend „Mit dem heutigen Kompromiss schaffen wir Rechtsicherheit für die Vereine. Insbesondere ersparen wir den Clubs umfangreiche Dokumentationspflichten, die zu einem zu großen Bürokratieaufwand im Ehrenamt geführt hätten.“ Die CDU-Bundestagsabgeordnete verweist aber auch darauf, dass sie nach wie vor auch die weitere Überprüfung der Mindestlohnkontrollen in anderen Bereichen für erforderlich hält, um eine überbordende Bürokratie zu verhindern.

Pressemitteilung

Büro des MdB Mechthild Heil (CDU) Bad Neuenahr-Ahrweiler

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