Allgemeine Berichte | 11.01.2023

Kreisverwaltung Ahrweiler

Fehlerteufel im Abfallratgeber 2023

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Im Abfallratgeber 2023 hat sich leider beim Export der Daten an die Druckerei der Fehlerteufel eingeschlichen. Betroffen sind Angaben für die Gemeinde Grafschaft, die Verbandsgemeinde Altenahr und die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Kreis Ahrweiler hin und bittet um Beachtung.

Im Abfallratgeber für die Gemeinde Grafschaft sind für einige Orte die falschen Abholtermine für Restabfall angegeben. Die Abfuhr findet dort wie folgt statt (bitte eventuelle Feiertagsverschiebungen beachten):

- Birresdorf: Nächste Abholung am Dienstag, 24. Januar 2023, dann vierwöchentlich jeden Dienstag;

- Eckendorf, Leimersdorf (Niederich, Oeverich): Nächste Abholung am Donnerstag, 12. Januar 2023, dann vierwöchentlich jeden Donnerstag;

- Holzweiler (Esch), Vettelhoven: Nächste Abholung am Montag, 23. Januar 2023, dann vierwöchentlich jeden Montag;

- Lantershofen, Ringen (Beller, Bölingen): Nächste Abholung am Dienstag, 7. Februar 2023, dann vierwöchentlich jeden Dienstag.

Der AWB plant, die betroffenen Haushalte auch noch einmal gesondert anzuschreiben und zu informieren.

In den Abfallratgebern für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die Gemeinde Grafschaft und Verbandsgemeinde Altenahr fehlen zudem teilweise zwei Leerungstermine für die Biotonne für den Dezember 2023. Diese finden wie folgt statt:

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler:

- Bezirk 18, 20, 21, 25, 27: Montag, 11. Dezember 2023 und Samstag, 23. Dezember 2023;

- Bezirk 13, 14, 15, 16, 17, 19, 22, 24: Dienstag, 12. Dezember 2023 und Mittwoch, 27. Dezember 2023;

Verbandsgemeinde Altenahr:

Kalenborn: Montag, 11. Dezember 2023 und Samstag, 23. Dezember 2023;

Gemeinde Grafschaft:

- Holzweiler (Esch), Vettelhoven: Montag, 11. Dezember 2023 und Samstag, 23. Dezember 2023;

- Birresdorf, Lantershofen, Ringen (Beller, Bölingen): Dienstag, 12. Dezember 2023 und Mittwoch 27. Dezember 2023.

Der AWB bittet, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Unter www.meinawb.de sind alle für 2023 gültigen Abfuhrtermine abrufbar. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger auch den Abfuhrkalender für das Jahr 2023 individuell für die eigene Adresse erstellen und ausdrucken oder als iCal-Datei mit Erinnerungsfunktion auf mobilen Endgeräten einrichten. Die dort genannten Abfuhrtermine gelten für die jeweiligen Objekte und können so auch an Bewohner verteilt werden.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Ahrweiler

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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