Häusliche Gewalt endete mit Aufenthalt im Gewahrsam
Meckenheim. Nach einer häuslichen Gewalt zum Nachteil seiner 22-jährigen und im vierten Monat schwangeren Lebenspartnerin am 18.07.2013 gegen 01.00 Uhr in Meckenheim-Merl weigerte sich der
22-jährige angetrunkene Tatverdächtige der durch die Polizei ausgesprochenen Wohnungsverweisung mit anschließendem 10-tägigen Rückkehrverbot nachzukommen. Dies hatte zur Folge, dass der Tatverdächtige in das Polizeigewahrsam im Bonner Polizeipräsidium verbracht wurde. Dort konnte er anschließend mehrere Stunden über sein Tun nachdenken. Die weiteren Ermittlungen hat das zuständige Kriminalkommissariat der Bonner Polizei übernommen.
