Politik | 04.07.2013

Morgen doch kein Urteil im Doppelmordprozess

Koblenz. Eigentlich sollte morgen das Urteil gesprochen werden im Strafverfahren wegen Mordes in zwei Fällen gegen Henrike S. Soeben wurde der Hauptverhandlungstermin, wie das Landgericht Koblenz mitteilte, aufgrund der Erkrankung eines Schöffen aufgehoben. Neuer Fortsetzungstermin könnte der 23. Juli sein. Ob dann ein Urteil fällt, ist allerdings noch unklar, denn, veranlasst durch die Ausführungen des Verteidigers in seinem Plädoyer, wird nochmals in die Beweisaufnahme eingetreten und eine Zeugin gehört werden.

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So sieht die neue Ahrtalbahn aus

  • P. N.: Geil!!!!!!!
  • Boomerang : Man könnte auch Aschenbecher und/oder Mülleimer aufstellen. Allerdings kann man so viel leichter abkassieren wenn jemand ne Kippe wegwirft und das Stadtbild wird nicht beeinträchtigt durch Rentner die im Mülleimer Pfandflaschen suchen.
  • H. Schüller: Ihre Behauptung ist falsch, denn Fahrdrahtabrieb emittiert bundesweit rund 400 t (bioziden) Feinstaub jährlich, vergleichbarer fahrdrahtloser Bahnbetrieb der o.g. Abgasnorm max. nur 285 t Feinstaub mit vergleichbaren Partikelgrößen.
  • Gordula: Ich möchte bei der Einordnung helfen: Die Behauptung, Oberleitungsbetrieb verursache durch Fahrleitungsabrieb mehr Feinstaub als ein Dieselzug nach EURO-IIIB-Norm, ist fachlich falsch, weil Abgasgrenzwerte...
  • H. Schüller: Laut DB-Auskunft ist Grünstrombetrieb erst ab 2038 (!) geplant. Bis dahin enthält der Bahnstrom 413 MW klimaschädlichen Kohlestrom, den Sie hilflos schönreden. Bahnelektrifizierungen sind aus den genannten...
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