Politik | 05.12.2013, 13:42 Uhr

Die Polizei gibt Tipps zum Schutz vor Betrug durch Internet-Nebenjobs

Polizei warnt vor Internet-Nebenjobs

Region. Es fing alles so gut an. Im Internet wurde ein Job als Betreiber eines Internetversandshops angeboten. Das Angebot klang gut, wenig Zeiteinsatz, lukrativer Gewinn, doch dann kam es für einen Westerwälder zum bösen Erwachen. Statt hoher Provision kam es zu einem Schaden im fünfstelligen Eurobereich für den Shopbetreiber. Was war passiert? Der Kontakt zwischen dem Geschädigten und den Tätern erfolgte ausschließlich per E-Mail. Es kam zum Abschluss eines entsprechenden Arbeitsvertrages, in den der Geschädigte seine vollständigen Personalien, Kontodaten und Ausweisnummer eintrug. Um eine gewisse Seriosität vorzutäuschen wurde der Geschädigte aufgefordert, seinen Personalausweis und den Sozialversicherungsausweis zu kopieren und einzusenden. Nach erfolgtem Vertragsabschluss wurde im Internet der sogenannte Shop eingerichtet. Der Geschädigte wurde anschließend von den Tätern aufgefordert, ihnen den Zugang zu dem neu eingerichteten Shop mittels Passwortübermittlung zu ermöglichen. Um möglichst viele potentielle Käufer anzulocken, „befüllten“ die Täter den Versandshop mit äußerst lukrativen Angeboten aus dem Elektronikbereich, wie nicht existente Smartphones, Computer und Spielekonsolen. Der Verkauf der angebotenen Waren wurde im Shop über PayPal abgewickelt. Die eingehenden Gelder der Kunden wurden dann, wie vertraglich abgesichert, vom Shopbetreiber per Western-Union-Transfer auf ein Auslandskonto überwiesen. Das es sich bei den eingetragenen Empfängerdaten um Alias-Personalien handelte, bedarf keiner weiteren Erklärung.

Die Kunden bekommen in der Regel ihr gezahltes Geld von PayPal erstattet, die aber dann ihre Forderungen an den Shopbetreiber richten. In dem hier vorliegenden Fall wurden vom Shopbeteiber mehr als 10.000 Euro in die Türkei überwiesen.

Zu einem ähnlichen Vorfall kam es im Rhein-Lahn-Kreis. Dort verkaufte der sogenannte Finanzagent im Auftrag einer angeblichen Firma per Internet 50 iPhones und transferierte das dabei eingenommene Geld in hohem fünfstelligen Eurobereich eben-falls ins Ausland. Auch hier war die Ware nicht vorhanden.

Die Polizei gibt folgende Tipps zum Schutz vor diesen Betrugsformen:

- Wenn Ihnen ein lukrativer Job per unverlangt erhaltener E-Mail angeboten wird, bei dem Sie unüblich viel Geld verdienen können ohne eine entsprechende Leistung zu erbringen, ist davon auszugehen, dass das Angebot unseriös ist. Antworten Sie nicht auf solche dubiosen E-Mail-Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.

- Lehnen Sie Angebote immer ab, bei denen Sie Ihr Konto zur Abwicklung von Zah-lungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich nicht von verlockenden Provisi-onsangeboten blenden.

- Prüfen Sie Ihre Kontoumsätze auf unerwartete Gutschriften, die Sie wieder zurück überweisen sollen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bank oder zur Polizei auf. Rückbu-chungen sollten nur auf das Ursprungskonto erfolgen. Grundsätzlich gilt: Je verlockender ein Angebot ist, desto misstrauischer sollten Sie sein!

Ausführliche Informationen zu den teilweise raffinierten Vorgehensweisen der Betrü-ger, wie Vortäuschen eines Arbeitsverhältnisses oder angeblich irrtümlich auf Privat-konten überwiesene Geldbeträge, finden Sie im Internet unter

www.polizei-beratung.de

Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Koblenz

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