Allgemeine Berichte | 06.03.2014

Neue Versicherungskennzeichen ab dem 1. März

Rollerfahrer aufgepasst

Für Mopeds, Mofas, Mokicks und kleine Roller bis 50 ccm Hubraum, gilt ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Das grüne Kennzeichen aus dem Vorjahr wird durch das aktuelle schwarze Kennzeichen ersetzt. Wer ab dem 01.03.2014 mit einem „alten Kennzeichen“ erwischt wird, besitzt keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Kommt es dann zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, drohen Regressansprüche durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer. Dem Geschädigten eines Unfalls mit Sach- oder Körperschaden und deren Folgekosten können Ansprüche verloren gehen, wenn eine Versicherung den Schaden nicht abdeckt. Weiterhin wird das Fahren mit ungültigem Versicherungskennzeichen ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, weil ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Pressemitteilung der Polizei Koblenz

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