Allgemeine Berichte | 21.04.2013

Das Oberlandesgericht Koblenz informiert:

Sturz bei Wanderung zum „Teufelsloch“ im Ahrtal - kein Anspruch gegen Veranstalter

Veranstalter ist nicht verpflichtet, sämtliche Wanderwege ständig zu kontrollieren

Den Veranstalter organisierter und kostenpflichtiger Wanderungen trifft zwar grundsätzlich die Pflicht, eine Wanderstrecke an besonders problematischen Stellen auf ihre gefahrlose Begehbarkeit zu prüfen. Eine daraus resultierende Haftung für Körperschäden kann der Veranstalter auch nicht wirksam in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Wanderern ausschließen. Jedoch ist er nicht verpflichtet, sämtliche Wanderwege ständig auf ihre Sicherheit hin zu kontrollieren. Insbesondere haftet er nicht, wenn die Strecke für viele andere Wanderer passierbar ist und erst der Unfall erkennen lässt, dass ein Weg gesichert oder vor der Gefahr gewarnt werden muss. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 18. Februar 2013, Az.: 5 U 34/13) und damit das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Koblenz bestätigt.

Die Klägerin nahm an Fronleichnam 2011 an einer von dem Beklagten organisierten Wanderveranstaltung im und rund um das Ahrtal teil. Wie bereits an den Tagen zuvor regnete es auch während der Wanderung. Die Klägerin rutschte beim Abstieg vom Aussichtspunkt „Teufelsloch“ aus, stürzte und verletzte sich erheblich. Daraufhin nahm sie den beklagten Verein mit der Begründung auf Schadensersatz in Anspruch, dieser habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Wanderstrecke habe sich am Unfalltag in einem derart gefährlichen Zustand befunden, dass der Beklagte sie habe sperren oder vor ihr warnen müssen. Der Beklagte erwiderte, die Klägerin sei infolge eigener Unachtsamkeit gestürzt.

Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, der Beklagte habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Es sei für die Klägerin offenkundig gewesen, dass der tagelange Regen die Wege rutschig gemacht habe. Von dem Beklagten könne zudem nicht erwartet werden, dass er sämtliche Wanderwege ständig kontrolliere. Hiergegen richtete die Klägerin ihre Berufung, die nun vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg hatte.

Der OLG-Senat legte in seiner Entscheidung dar, aus der Verpflichtung des Beklagten, die Wanderung zu organisieren, folge grundsätzlich auch seine Haftung bei der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht. Denn der Veranstalter einer kostenpflichtigen Wanderung könne die Haftung für Körperschäden nicht im Vorfeld wirksam ausschließen.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sei dem Beklagten aber im konkreten Fall nicht vorzuwerfen. Das Ahrtal sei ein zerklüftetes Wandergebiet und am Teufelsloch mit steilen An- und Abstiegen verbunden. Gerade bei Regen bestehe in besonders steilen Abschnitten auch eine erhöhte Sturzgefahr. Der Beklagte als Veranstalter aber hätte erst dann reagieren müssen, wenn einzelne Streckenabschnitte witterungsbedingt nur unter solchen Anstrengungen zu begehen seien, die ein durchschnittlicher Wanderer nicht mehr bewältigen könne. Diese Umstände seien für den Unfalltag aber gerade nicht feststellbar gewesen.

So hätte eine Vielzahl anderer Wanderer den Aussichtspunkt „Teufelsloch“ problemlos erreicht und auch wieder verlassen, ohne Schaden zu nehmen. Die Stelle, an der sich der Unfall ereignete, sei bis kurz zuvor noch passierbar gewesen. Deshalb hätten auch die begleitenden Mitarbeiter des Beklagten frühestens aufgrund des Sturzes der Klägerin die Erkenntnis gewinnen können, dass eine Sperrung des Weges oder eine Sicherung der Gefahrenstelle zu veranlassen sei. Im Unfallzeitpunkt aber habe für den Beklagten keine Sicherungs- und Warnpflicht bestanden. Insgesamt sei daher ein Verschulden des beklagten Vereins nicht feststellbar gewesen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Tanja Busch : Ich kaufe am liebsten nachhaltig und finde es mehr als schade, dass Inpetto schließen musste. Es war immer ein Erlebnis dort einzukaufen und ich würde mir wünschen, dass sich ein neuer Platz in Bendorf anbietet für Second Hand Ware.

Illegale Müllentsorgung sorgt erneut für Ärger

  • Heuschrecke: Das ist leider nicht nur in Kesselheim es sieht leider überall an den Container so aus
  • Boomerang : Schlimme Zustände. Allerdings wird da anscheinend auch nicht oft genug geleert. Und der Wertstoffhof war zwischen den Jahren komplett zu.

Karriere - und Laufbahnberatung für Frauen

  • Boomerang : Ist schon lustig.In gut bezahlten Führungsberufen ist die Frauenquote Gaaanz wichtig und wird gefördert und gefordert.Was ist mit dieser Quote bei LKW Fahrern , Dachdeckern, Maurern usw? Es geht nicht um Gleichberechtigung es geht um Geld Neid.
DA bis auf Widerruf
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Januar 2026
Image Anzeige
Neueröffnung
Empfohlene Artikel

Region. Ein weiterer Jahrgang hat die einjährige qualifizierende Vorbereitung zur Alten- & Krankenpflegehilfeausbildung des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr e. V. erfolgreich abgeschlossen. Elf Teilnehmende sind nun „Fit für die Pflege“. Bei dem von den Teilnehmenden kulinarisch gestalteten Brunch im Caritas-Zentrum St. Stephan in Andernach begrüßte Fachdienstleiterin Margret Marxen-Ney alle Anwesenden.

Weiterlesen

Kreis Ahrweiler. Auch im Jahr 2025 hat die Stiftung Ahrtal ihre Arbeit im Ahrtal mit großem ehrenamtlichem Engagement fortgesetzt. Mit dem fortschreitenden Wiederaufbau haben sich die Bedarfe vor Ort verändert, doch die Unterstützung durch die Stiftung bleibt weiterhin notwendig. Sie richtet sich differenziert an den konkreten Herausforderungen von Betroffenen, Initiativen und Begegnungsorten aus.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Viedeler Tollitäten starten in die Session

Höhenflug für Stefan I. und Nicole I

Polch/Viedel. Die Session 2026 hat für das Viedeler Regentenpaar Stefan I. und Nicole I. mit Paukenschlägen und einer ordentlichen Portion Adrenalin begonnen. Innerhalb weniger Tage absolvierten die Tollitäten ihre ersten großen Termine und bewiesen dabei nicht nur rheinischen Frohsinn, sondern auch absolute Schwindelfreiheit.

Weiterlesen

Jecken im Wiedbachtal

Zugsammeln für den Rosenmontagszug

Waldbreitbach. Am 16. Februar werden die Jecken im Wiedbachtal wieder durch Waldbreitbach ziehen. Unter dem diesjährigen Motto: Der eine bringt den Käse, die andere den Wein – so muss ein Prinzenpaar heute wohl sein, feiert die KG Brave Jonge dieses Jahr ihren Karneval unter der Regentschaft von Prinz Dodo I. und Prinzessin Anne I..

Weiterlesen

Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Dauerauftrag 2026
Imageanzeige
Image Anzeige
Pellets
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Stellenanzeige SB Straßenreinigung
Start Frühjahrssemester
Seniorensitzung der Stadtsoldaten
Titelanzeige
Wir helfen im Trauerfall
Gesundheitsexperten in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Nachruf Kurth
Dauerauftrag 2026
Wir helfen im Trauerfall
Gesamtrechnung 2026
Stellenanzeige ZFA
Stellenanzeige Stellv. Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt