Lokalsport | 08.04.2015

DMSB beschließt Sicherheitsmaßnahmen am Nürburgring

Tempolimit für Nordschleife

Teile des Zuschauerbereichs werden gesperrt

Blick auf die Start-Ziel-Gerade am Nürburgring. Foto: Christian Fiala

Nürburgring. Das Präsidium des DMSB (Deutscher Motor Sport Bund) hat auf einer Sondersitzung umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen für die Nürburgring-Nordschleife beschlossen. „Dazu gehören Leistungsreduktionen für einige Fahrzeugklassen ebenso wie eine Art ’Tempolimit‘ in bestimmten Streckenabschnitten”, erklärte DMSB-Präsident Hans-Joachim Stuck. „Außerdem sind einige Zuschauerbereiche vorerst nicht im gewohnten Umfang zugänglich.” Damit soll ein sicherer Rennbetrieb gewährleistet werden, bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach dem tödlichen Unfall am letzten März-Wochenende abgeschlossen und weitere DMSB-eigene Untersuchungen erfolgt sind. Vor der Entscheidung des DMSB-Präsidiums hatte eine Expertenrunde aus Vertretern des Rennstreckenbetreibers, der Automobilhersteller, von Profirennfahrern und Breitensportlern, der Veranstalter sowie DMSB-Sicherheits- und Technikexperten in Frankfurt getagt, um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. „Alle Beteiligten waren sich einig, dass das alles getan werden muss, um Unfälle, bei denen Zuschauer zu schaden kommen können, zu verhindern”, so Stuck. „Nun haben wir Maßnahmen beschlossen, die kurzfristig den Rennbetrieb wieder erlauben – wenn auch im eingeschränkten Umfang. Gleichzeitig setzt der DMSB eine Expertenkommission ein, die mittelfristige Lösungen erarbeiten soll, die dann möglichst unmittelbar nach der Rennsaison umgesetzt werden sollen. Dazu könnten umfassende Reglementänderungen ebenso gehören wie eventuelle Baumaßnahmen.”

Im Einzelnen sind zur sofortigen Umsetzung folgende Maßnahmen vorgesehen: Die Fahrzeuge der Top-Klassen werden eingebremst, indem die Motorleistung um fünf Prozent reduziert wird. Um ein gefährliches Abheben zu verhindern, muss die Geschwindigkeit an den kritischen Streckenabschnitten Flugplatz, Schwedenkreuz und Antoniusbuche reduziert werden. Dies erfolgt, indem jeweils einige Hundert Meter vor diesen Streckenabschnitten eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h gilt (auf der Döttinger Höhe von 250 km/h). Diese wird – ähnlich wie bei Warnsignalen durch die ’gelbe Flagge‘ – per GPS kontrolliert und bei Verstößen mit drastischen Strafen belegt. Nach Passieren der Tempo-Zone darf wieder beschleunigt werden, so dass die Fahrzeuge mit ihrer individuellen Geschwindigkeit die kritischen Bereiche befahren. Da die Beschleunigung vermindert wird, erreichen die Fahrzeuge die Streckenabschnitte Flugplatz, Schwedenkreuz und Antoniusbuche mit deutlich geringerer Geschwindigkeit, als bisher. Gleichzeitig wird ein plötzliches Bremsen ausgeschlossen.

Daneben werden in den Streckenabschnitten Flugplatz, Schwedenkreuz, Metzgesfeld und Pflanzgarten einige Teile des Zuschauerbereichs vorerst nur eingeschränkt zugänglich sein, bis bauliche Veränderungen den Zugang zu diesen Bereichen wieder ermöglichen. Das vorläufige Verbot für die bislang ausgesetzten Fahrzeugklassen SP7, SP8, SP8T, SP9, SP-Pro, SP-X sowie Cup-2, die GT-Klassen der H4, die E1-XP1, E1-XP2 und E1-XP Hybrid auf der Nürburgring-Nordschleife an DMSB-genehmigten Rennveranstaltungen teilzunehmen, wurde aufgehoben.

„Mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket können die in den nächsten Wochen auf der Nordschleife geplanten Veranstaltungen zunächst stattfinden. Gleichzeitig wird der DMSB den Rennbetrieb ganz besonders im Blick behalten und in einer Expertenkommission nach geeigneten Maßnahmen suchen, die sicheren und fairen Motorsport auf der Nordschleife auch in den kommenden Jahren ermöglichen sollen”, so Hans-Joachim Stuck.

Pressemitteilung Deutscher Motor Sport Bund

Blick auf die Start-Ziel-Gerade am Nürburgring. Foto: Christian Fiala

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Kommentare
27.04.201511:03 Uhr
schneeifler

Im Bereich Quiddelbacher Höhe und Schwedenkreuz wurden jetzt von der Nürburgring GmbH "Betreten Verboten" Schilder aufgestellt. Die Frage ist nur - welche Rechtswirkung diese Schilder haben ? Der Feldweg ist öffentlicher Grund und die angrenzenden Grundstücke sind in Privatbesitz! d.h. da verbietet eine private GmbH den Zugang zu Grundstücken die nicht ihr gehören. Und ADAC-Mitarbeiter sollen dann beim 24 Stunden Rennen als Polizeiersatz den Vollzug übernehmen ? Nach meiner Einschätzung - völlig Rechtwidrig !

08.04.201510:27 Uhr
Motorsportfan

Ja und bitte die Zuschauertribünen auch sperren, viel zu gefährlich!!!

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