Stadtbürgermeister stand Rede und Antwort
Thema Windenergie ausführlich diskutiert
Adenau. Recht viele Bürger hatten sich bei der letzten Sitzung des Stadtrates in der Komturei eingefunden, stand doch als Top 1 die Fragestunde zum Thema „Windenergie Anlagen rund um die Hohe Acht“ auf der Agenda. Das ist ein Thema, was bei den Bürgern seitens des Stadtrates enormen Informationsbedarf hervorruft. Weil die Windenergie später auch Thema in der nichtöffentlichen Sitzung war, war die Befürchtung groß, dass über die Köpfe der Bürger entschieden würde, wie Bernd Schiffarth ehemaliger Stadtbürgermeister kundtat. „Darum wäre es der Sache dienlich, wenn dieses brisante Thema, das vielen auf den Nägeln brennt, in einer öffentlichen Sitzung diskutiert wird“, war Bernd Schiffart der Meinung. Der Vorsitzende des Eifelvereins Ortsgruppe Peter Menches sowie Wegewart und Wanderführer Werner Schäfer hatten vorher Handzettel mit den angenommenen Bauplätzen der Windräder verteilt. Daraus war ersichtlich, dass die Anlage an der Bergspitze den Kaiser Wilhelm Turm auf dem Gipfel noch 100 Meter überragt.
Lieber in die touristischen Belange der Region investieren
„Wir sind nicht gegen Windkraft, wir sind aber gegen eine Verspargelung, wie sie rund um die Hohe Acht Wirklichkeit werden soll“, stellte Peter Menches dar. Menches bezweifelte, wenn an der Hohen Acht die Windkraftanlagen gebaut werden, ob dann der Bau des vorgesehenen Prädikatswanderweges Eifel, der an der Hohen Acht enden soll, überhaupt noch durchführbar ist. Stattdessen sollen lieber die touristischen Belange der Region hervorgehoben werden. Damit die Leute wenigstens rund um die Hohe Acht die ursprüngliche Eifel Landschaft ohne Windkraftanlagen genießen können. Sollten die Verträge am Bürger vorbei geschlossen werden, könnte es zu einem Bürgerbegehren kommen, war Peter Menches der Ansicht. Werner Schäfer, Wanderwart der Eifel-Vereinsortsgruppe, betonte, dass die Einwände gegen die Windkraftanlagen in Absprache mit dem Hauptverein erfolgen. Er hatte ein Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Aachen aus dem Jahre 2012 bei der Hand, bei dem der Kreis Euskirchen die Errichtung zweier Windenergieanlagen in Bad Münstereifel-Schönau wegen der Verunstaltung des Landschaftsbildes abgelehnt hatte. Die Begründung des Gerichts, dass der gewählte Standort im räumlichen Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liege für das ein Verbot der Errichtung baulicher Anlagen gelte. Die gleiche Begründung hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz schon 2006 wie Jagdpächter Hermann Balkhausen mit einer Pressemitteilung belegen konnte. Auch hier entschied das OVG, das Windenergieanlagen im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg das Landschaftsbild verunstaltet und deshalb unzulässig sei. Weiter gab der Jagdpächter bekannt, dass sich in dem Gebiet noch Horste von Rotmilan und Schwarzstorch befinden.
Bürger werden in die Entscheidung involviert
Stadtbürgermeister Arnold Hoffmann fragte nach, ob die Einwände nur die Stadt betreffen, andere Gemeinden wie Herschbroich wären nicht abgeneigt. Auch sie wollten die Windkraftanlagen in dem Tal Richtung Rennstrecke errichten. Von der Problematik dasselbe nur ein Tal daneben. „Wir haben heute Abend keine finale Abstimmung. Wir werden über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Über die Köpfe der Bürger werden wir auch nicht abstimmen. Wenn es soweit sein sollte, werden wir in einer öffentlichen Sitzung die Bürger einladen, wo sie ihre Argumente vorbringen können“, gab Stadtbürgermeister Arnold Hoffmann den Anwesenden mit auf den Weg.
